junge Welt
14.05.2002

Reden über sexuelle Folter
bestraft

Prozesse und eine Hetzkampagne in türkischen Medien sollen Frauen zum Schweigen bringen

von Andrea Schanz

 

Am Mittwoch wird im Istanbuler Schwurge-
richt der Prozeß gegen 18 Frauen und einen
Mann fortgeführt. Das Verfahren wurde im
März vergangenen Jahres eröffnet. Den An-
geklagten wird vorgeworfen, den türkischen
Staat und seine Sicherheitskräfte verun-
glimpft und verleumdet zu haben. »Bei der
Festnahme wurde ich in ein Hinterzimmer
des Polizeireviers gebracht. Sie begannen
mich zu schlagen und mißhandelten mich
mehrmals sexuell. Sie vergewaltigten mich
  mit einem Knüppel. Manchmal zogen sie mich
völlig nackt aus und schütteten kaltes Wasser
über mich.« Wie Nasle Top berichteten noch
weitere Angeklagte im Jahr 2000 auf einem
Kongreß zum Thema sexuelle Folter von ähn-
lichen Erfahrungen. Der türkische Staat duldet
solche Aussagen nicht und setzte, obwohl der
Kongreß genehmigt war, den Justizapparat in
Gang. Allerdings wurden die bisherigen vier
Prozeßtermine wegen fehlender Beweismittel
immer wieder vertagt.
     
»Die Frauen haben den Finger in die Wunde
gelegt. Daß nun ein Verfahren gegen sie
selbst eröffnet wird, empfinden sie wie einen
zweiten Freispruch für die Täter«, meinte die
Anwältin des deutschen FrauenRechtsBüros
gegen sexuelle Folter e.V., Jutta Hermanns.
Aber damit nicht genug. Das Staatssicher-
heitsgericht will in weiteren Prozessen prüfen,
ob die Anwältinnen des türkischen Projekts
»Rechtliche Hilfe für Frauen, die durch staat-
liche Sicherheitskräfte vergewaltigt oder auf
andere Weise sexuell gefoltert wurden« durch
  die Verwendung des Begriffs »kurdisch« gegen
die Antiterrorgesetze verstoßen haben. Eren
Keskin, Fatma Karakas und vier weitere Frau-
en sollen damit »separatistische Propaganda
und Aufstachelung zu Haß und Feindschaft«
betrieben haben. Außerdem ermittelt die türki-
sche Staatsanwaltschaft seit März diesen Jah-
res gegen Frau Keskin wegen einer Rede im
Ausland. Die Vorsitzende des türkischen Men-
schenrechtsvereins Istanbul (IHD) sprach auf
einer Veranstaltung zum 8. März in Köln über
die Erfahrungen der Projektarbeit.
     
Im Fall einer Verurteilung droht den Anwältin-
nen zu drei Jahren Haft sowie der Entzug ih-
  rer Lizenz. Dadurch wäre die Arbeit des
Rechtshilfeprojekts massiv beeinträchtigt.
     
Zugespitzt wird die Situation durch eine Hetz-
kampagne der türkischen Medien gegen Eren
Keskin. Während ihres Deutschlandaufent-
halts im März schrieb unter anderem der Jour-
nalist Fatih Altayli in einem Kommentar der
Zeitung Ikinci:
»Ich denke, wenn Eren Keskin
  zurück kommt, wird sie ihre sexuelle Belästi-
gung bekommen. Vielleicht ist es ja das, was
sie will, für sich selber will.« Daß Fatih Altayli
wegen seiner Äußerungen vor Gericht gestellt
wird ist kaum anzunehmen.


Weitere Informationen: www.mediensyndikat.de/prozess und
FrauenRechtsbüro gegen sexuelle Folter e.V., Friedelstr.52, 12047 Berlin