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taz Mutige Anwältin zum Schweigen verurteilt Die türkische
Menschenrechtsanwältin
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| Die bekannte
Istanbuler Menschenrechtsan- wältin Eren Keskin ist mit einem einjährigen Berufsverbot belegt worden. Gestern bean- tragte sie dagegen vor Gericht eine einstwei- lige Anordnung. Doch auch die Entscheidung über den Eilantrag kann bis zu zwei Monate |
dauern,
während der Eren Keskin nicht als Anwältin arbeiten darf. Damit verstummt ei- ne Stimme, die seit Jahren Menschenrechts- verletzungen in türkischen Gefängnissen an- prangert, vor allem die sexuelle Folter an Frauen. |
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| Keskin,
stellvertretende Vorsitzende des tür- kischen Menschenrechtsvereins IHD, hat 1997 in Istanbul ein Projekt gegründet, das in Haft vergewaltigten Frauen Rechtshilfe an- |
bietet.
Mehr als 150 Frauen haben sich seit- her an sie gewandt. Die Prozesse, in denen sie einige dieser Frauen vor Gericht vertritt, kann Keskin nun nicht weiterführen. |
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| Ausgesprochen
hatte das Berufsverbot die Nationale Anwältekammer in Ankara bereits im Juli. Jetzt wurde die Entscheidung der 43- |
jährigen
Rechtsanwältin mit einer Bestäti- gung vom Justizministerium zugestellt und damit sofort gültig. |
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| Das Verbot
hat eine lange Vorgeschichte: Bereits im Februar 1997 war Keskin zu 13 Monaten Haft verurteilt worden, weil sie in einem Zeitungsinterview das Wort "Kurdistan" verwendet hatte, was das Istanbuler Staats- sicherheitsgericht als "Separatismus" werte- |
te. Die
Haftstrafe wurde 1999 aufgrund einer Teilamnestie zur Bewährung ausgesetzt. Doch das Disziplinarverfahren bei der Anwäl- tekammer lief weiter und endete nun mit dem einjährigen Entzug der Zulassung. |
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| Es war
nicht das erste und auch nicht das letzte Verfahren, mit dem türkische Gerichte der engagierten Anwältin die Arbeit erschwe- ren. Eren Keskin nimmt kein Blatt vor den Mund, wenn sie die alltäglichen Menschen- rechtsverletzungen in der Türkei anprangert und die dominante Rolle des Militärs in der Politik kritisiert. Das lieferte den Staatsan- |
wälten
immer wieder Gründe, sie etwa wegen "Aufstachelung zum Hass" oder "Verleumdung des Militärs" anzuklagen. 1995 saß sie sechs Monate in Haft. Gegenwärtig laufen mehr als hundert Verfahren gegen sie. Amnesty interna- tional hat unlängst eine Kampagne für sie ge- startet. |