taz
30.11.2002

Mutige Anwältin zum Schweigen verurteilt

Die türkische Menschenrechtsanwältin
Eren Keskin ist ab sofort mit einjährigem
Berufsverbot belegt

Von Ulrike Schnellbach

 

Die bekannte Istanbuler Menschenrechtsan-
wältin Eren Keskin ist mit einem einjährigen
Berufsverbot belegt worden. Gestern bean-
tragte sie dagegen vor Gericht eine einstwei-
lige Anordnung. Doch auch die Entscheidung
über den Eilantrag kann bis zu zwei Monate
  dauern, während der Eren Keskin nicht als
Anwältin arbeiten darf. Damit verstummt ei-
ne Stimme, die seit Jahren Menschenrechts-
verletzungen in türkischen Gefängnissen an-
prangert, vor allem die sexuelle Folter an
Frauen.
     
Keskin, stellvertretende Vorsitzende des tür-
kischen Menschenrechtsvereins IHD, hat
1997 in Istanbul ein Projekt gegründet, das
in Haft vergewaltigten Frauen Rechtshilfe an-
  bietet. Mehr als 150 Frauen haben sich seit-
her an sie gewandt. Die Prozesse, in denen
sie einige dieser Frauen vor Gericht vertritt,
kann Keskin nun nicht weiterführen.
     
Ausgesprochen hatte das Berufsverbot die
Nationale Anwältekammer in Ankara bereits
im Juli. Jetzt wurde die Entscheidung der 43-
  jährigen Rechtsanwältin mit einer Bestäti-
gung vom Justizministerium zugestellt und
damit sofort gültig.
     
Das Verbot hat eine lange Vorgeschichte:
Bereits im Februar 1997 war Keskin zu 13
Monaten Haft verurteilt worden, weil sie in
einem Zeitungsinterview das Wort "Kurdistan"
verwendet hatte, was das Istanbuler Staats-
sicherheitsgericht als "Separatismus" werte-
  te. Die Haftstrafe wurde 1999 aufgrund einer
Teilamnestie zur Bewährung ausgesetzt.
Doch das Disziplinarverfahren bei der Anwäl-
tekammer lief weiter und endete nun mit dem
einjährigen Entzug der Zulassung.

     
Es war nicht das erste und auch nicht das
letzte Verfahren, mit dem türkische Gerichte
der engagierten Anwältin die Arbeit erschwe-
ren. Eren Keskin nimmt kein Blatt vor den
Mund, wenn sie die alltäglichen Menschen-
rechtsverletzungen in der Türkei anprangert
und die dominante Rolle des Militärs in der
Politik kritisiert. Das lieferte den Staatsan-
  wälten immer wieder Gründe, sie etwa wegen
"Aufstachelung zum Hass" oder "Verleumdung
des Militärs" anzuklagen. 1995 saß sie sechs
Monate in Haft. Gegenwärtig laufen mehr als
hundert Verfahren gegen sie. Amnesty interna-
tional hat unlängst eine Kampagne für sie ge-
startet.