Wenn Mahmut Ates spricht, wandert sein Blick unruhig im Gesicht
seines Gegenübers umher. Er hat Schmerzen, für die kein Arzt
eine Ursache findet, vor seinen Augen spielen sich Szenen ab, die außer
ihm niemand sieht.
Seine
Wohnung gleicht der von tausenden anderen Asylbewerbern, die aus
dem Heim in eigene vier Wände ziehen durften. Eine Plattenbausiedlung
am Stadtrand von Bergen auf Rügen, ein muffiger Treppenflur, im
Wohnzimmer eine Sitzgarnitur aus dem Sozialkaufhaus. Den größten
Teil des Tages sitzt Mahmut Ates in einer Sofaecke. Neben ihm läuft
im Fernseher das erst kürzlich von der türkischen Regierung
zugelassene türkisch-kurdische Programm TRT 6. Der Ton ist runtergedreht.
Das
Leben von Mahmut Ates war einmal heller, bunter und lauter. In seinem
Wohnzimmer lehnt eine Fotografie. Mahmut ist fünf Jahre
alt und steht mit seinen drei Brüdern vor einer Steinmauer im
osttürkischen Sand, der Himmel ist noch viel blauer als seine
Gummistiefel.
Anfang
der Neunzigerjahre spitzt sich der Konflikt zwischen türkischem
Militär und PKK in der Osttürkei zu. Mit 16 drängen
ihn seine Eltern in Balova, seinem Heimatort in der Nähe von Mardin
im Südosten der Türkei, zur Heirat. Für verheiratete
Männern mit Kindern ist die Chance größer, dass die
PKK sie in Ruhe lässt. Mahmut Ates heiratet, aber es hilft nicht
viel. 1994, 19-jährig, gewährt er PKK-Aktivisten Unterschlupf.
Seine Frau Gurbet Ates kocht für die Männer. Mahmut Ates
sagt, sie hätten keine Wahl gehabt. Wer Kurde sei und die PKK
nicht unterstütze, gelte als Verräter.
Er
nennt es "die Krankheit"
Zwischen
1994 und 1996 sitzt Mahmut Ates zweimal, Gurbet Ates dreimal wegen
ihrer Unterstützertätigkeit für die verbotene
Organisation im Gefängnis. 1996 raunt ihm ein Bekannter zu, sein
Name stehe auf einer Todesliste. Überstürzt fahren Mahmut
und Gurbet Ates nach Istanbul. Wenige Wochen später sitzen sie
in einem Flugzeug nach Düsseldorf. Ihre drei Kinder lassen sie
zurück. Eines wird später nachreisen, die anderen beiden
leben nach wie vor bei den Großeltern.
Die
Ates versuchen ein neues Leben auf der Insel Rügen. Sanddorn
und Seebäder, jedes Jahr beherbergt die Insel über eine Million
Gäste. Mahmut und Gurbet Ates waren noch nie am Strand, noch nie
an den Kreidefelsen oder an Rügens hügeliger Südostküste.
Sie bekommen drei weitere Kinder. Sie sagen, um den Verlust der ersten
beiden zu verwinden. Sie lernen ein bisschen Deutsch und bemühen
sich um eine eigene Wohnung.
2003
kommt die erste Abschiebeankündigung. Bei Mahmut Ates bricht
das aus, was er "die Krankheit" nennt. Seither fühlt
er sich nirgendwo sicher, kann nur noch mit Tabletten schlafen, verlässt
das Haus nicht mehr. Er leidet unter Flashbacks und Albträumen,
in denen er Gefängnisaufenthalt und Folter immer wieder neu erleben
muss. Für Mahmut Ates bedeutet das, keinen Frieden zu finden,
seinen Peinigern nicht entkommen zu können, nicht einmal hier,
auch nicht in Deutschland. Es fühlt sich an, als würde nach
13 Jahren alles noch einmal geschehen, jeden Tag aufs Neue. "Ich
habe keine Ruhe, nie", sagt Mahmut Ates.
Seiner Frau Gurbet Ates geht es ähnlich. Im August 2006 fährt
sie zu einer Fachärztin für Psychotherapie nach Bochum, die
sie mithilfe einer Übersetzerin in vier Sitzungen
interviewt.
Wurden
Sie auch festgenommen?
"Ja, dreimal."
Beschreiben Sie mir bitte, wie der Ablauf im Gefängnis war.
"Die hatten mir meine Augen verbunden. Die haben mich ausgezogen, mit
kaltem Wasser bespritzt. Ich habe das nicht bei den
deutschen Behörden
gesagt, auch nicht meinem Mann, aber ich muss es endlich einmal sagen:
Ich bin auch vergewaltigt worden. Ich glaube nicht, dass es möglich
sein wird, dass ich das jemals vergessen kann."
Die
Fachärztin schreibt ein Gutachten für die Ausländerbehörde: "Da
eine Rückreise den Krankheitszustand erheblich verschlechtern
würde, ist aus medizinischer Sicht auf keinen Fall von einer bestehenden
Reisefähigkeit auszugehen."
Im
Januar 2008 schickt die Ausländerbehörde Rügen die
zweite Abschiebeankündigung. Wenige Tage später wird Gurbet
Ates von ihrem Ehemann bewusstlos aufgefunden, neben sich eine Reihe
leerer Tablettenpackungen. In dem Aufnahmebericht der Hanse-Klinik
heißt es: "Vor dem Hintergrund der drohenden Abschiebung
kam es bei der Patientin zu einer depressiven Dekompensation
mit Suizidversuch."
Amnesty
International meldet in einem aktuellen Länderbericht
für die Türkei "Folterungen und andere Misshandlungen
sowie exzessive Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte".
Zudem sei "die strafrechtliche Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen
[…] unzureichend und ineffektiv. Nach wie vor bestanden
Zweifel an der Fairness vieler Gerichtsverfahren."
Nach
Ablehnung eines Asylverfahrens ist es die Ausländerbehörde,
die aus humanitären Gründen die Abschiebung
verhindern, ein Bleiberecht aussprechen oder
den Aufenthalt erleichtern
kann.
Die
Abschiebeandrohung für Familie Ates bleibt nach dem Suizidversuch
von Gurbet Ates jedoch bestehen. Bevor die Familie abgeschoben werden
kann, müssen die in Deutschland geborenen Kinder bei der türkischen
Botschaft registriert werden. Insgesamt dreimal muss Mahmut Ates zur
Registrierung nach Berlin fahren. Die Fahne, das Bild von Atatürk
an der Wand des Konsulats lösen bei ihm einen akuten Angstzustand
aus. Er sieht sich plötzlich wieder im Gefängnis, in dem
Raum, in dem er nackt ausgezogen, an die Decke gehängt und mit
kaltem Wasser übergossen wurde. Er hört die Stimmen seiner
Folterer und fühlt die Fesseln an den
Handgelenken.
Am
27. 6. 2008 schreibt Mahmut Ates einen
Brief an Hans-Eberhardt Schulz, Rechtsanwalt
für Demokratie und Menschenrechte in Berlin. Die
Druckbuchstaben neigen sich mal in die eine, dann in die andere Richtung: "Sehr
geehrter Herr Schulz, am 19. 6. 08 kam die Polizei um 6.15 zu mir nach
Hause. Wie jedes Mal wollten sie mich nach Berlin ins türkische
Konsulat bringen. Und ich hatte Angst, als ich die Polizei gesehen
habe. Dann habe ich mich sofort bei ihnen gemeldet, damit ich weniger
Angst habe. Dann hat mich die Polizei mit Zwang mitgenommen." Bei
seinem dritten Besuch im türkischen Konsulat wird Mahmut Ates
schließlich eröffnet, dass er zunächst
ohne seine Familie abgeschoben werde.
Mahmut
Ates kann nachts nicht schlafen, tagsüber gelingt es ihm
nur mit Schlaftabletten. "Ich schäme mich", sagt er, "ich
bin ein schlechter Vater. Meine Kinder kommen von der Schule
nach Hause und fragen mich, warum ich nicht arbeite wie andere
Eltern. Ich sage
ihnen, dass ich krank bin. Sie denken, das ist eine Ausrede."
In
einer Stellungnahme an das Verwaltungsgericht Greifswald legt die
zuständige Sachbearbeiterin nahe, dass es sich bei den Depressionen
und Traumatisierungen um "banale Alltagsverstimmungen" handle,
zweifelt die ärztlichen Atteste an und legt als Beweis Ausdrucke
der Online-Enzyklopädie Wikipedia bei. Die Sachbearbeiterin resümiert, "es
könnte innerhalb einer Woche der Flug gebucht werden", um
Mahmut Ates allein und ohne seine Familie in die Türkei
abzuschieben.
In
den vergangenen Jahren wurden in Ausländerbehörden in
Mecklenburg-Vorpommern wiederholt Fälle von Machtmissbrauch öffentlich.
In Anklam verkaufte eine Mitarbeiterin der Behörde Aufenthaltserlaubnisse
an vietnamesische Flüchtlinge, in Demmin demonstrierten die Mitarbeiter
ihren Machtanspruch mit Gaspistolen. In einem Rechtsumfeld, das Entscheidungen über
Leben und Tod dem Ermessensspielraum Einzelner überlässt,
die oft selbst in einem Umfeld latenter
Fremdenfeindlichkeit verwurzelt sind,
geschieht Missbrauch von Macht jedoch
meist
viel subtiler.
Schulz
erklärt die Sachbearbeiterin für befangen und legt
Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Gutachten bescheinigen erneut die Traumatisierungen
der Eheleute und die erhöhte Suizidgefahr im Falle einer Abschiebung.
In ihrem Gutachten vom 16. 10. 2008 kommt die Ärztin Manuela Dudeck
aus Stralsund zu dem Schluss: "Wir raten von einer Abschiebung
des Patienten ab und befürworten eine engmaschige psychotherapeutische
Behandlung vor Ort."
Findige
Sachbearbeiter
Die
Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde schreibt in einem
Brief an den Rechtsanwalt der Familie, sie habe herausgefunden, dass "in
der Türkei Medikamente, insbesondere Psychopharmaka vorhanden
und erhältlich sind, sogar "schwere" Medikamente." Einer
Abschiebung steht für die Ausländerbehörde
somit nichts mehr im Weg.
Mahmut
Ates sagt: "Ich fühle
mich wie ein Nichts. Wie tot."
Mahir Ates, zehn Jahre alt,
kommt von der Schule nach
Hause. Seine
Hände stecken in den Taschen,
er schaut nicht auf.
Die PKK
International:
Die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans, PKK (Partiya Karkeren
Kurdistan), kämpft seit 1984 für einen eigenen Staat der Kurden
oder zumindest ein Autonomiegebiet im Südosten der Türkei. Dabei
hat sie auch Anschläge in Touristengebieten verübt. Die PKK gilt
auch in der EU und den USA als Terrororganisation. Bislang starben in der
Auseinandersetzung zwischen dem türkischem Militär und der PKK
bis zu 37.000 Menschen. Der Nordirak gilt als ihr Rückzugsgebiet. 1999
wurde ihr Anführer Abdullah Öcalan festgenommen, der seitdem in
einem türkischen Gefängnis auf einer Insel im Marmarameer sitzt.
Das Antifolterkomitee des Europarats hatte in den vergangenen Jahren mehrmals
die Einzelhaft für den Gründer der Partei kritisiert.
Deutschland:
Die PKK sammelt in Deutschland laut Verfassungsschutz nach
wie vor Geld für den bewaffneten Kampf in den Kurdengebieten. Sie soll 11.500 Anhänger
unter den mehr als 500.000 im Bundesgebiet lebenden Kurden haben. Im Jahr 1993
war die PKK in Deutschland nach einer Anschlagsserie verboten worden.
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