In Istanbul begann am 21.3. ein Prozess gegen kurdische Frauen, die im Juni 2000 auf einem öffentlichen Kongress ihre Folterer der sexuellen Folterung angeklagt hatten. Dies - so die Umkehrung der Vorwürfe - sei Diffamierung des türkischen Staates, es wurde Anklage gegen die Frauen erhoben.

Bericht des Prozesses vom 21.3.2001

 

 

Es war auffällig viel Presse da, selbst die ARD hatte ein Fernsehteam
vor Ort. Auffällig war auch, dass 2 Richter und eine Richterin anwe-
send waren. Der Verhandlungssaal war gerade mal so gross, dass
alle angeklagten Frauen dort Platz hatten, beziehungsweise nicht
mal alle, weil nicht alle anwesend waren. Das Gericht hat sich nicht
dagegen gesträubt, dass die Presse im Raum blieb und auch Film-
aufnahmen machte. Die Türe blieb auf, so dass das ganze draußen
im Gang noch zu hören war.

Die ZuschauerInnen wurden erstaunlicherweise nicht daran gehindert,
auf dem Boden zu sitzen und ein paar von der Delegation saßen aus
Platzmangel mit auf der Anklagebank. Das dies vom Gericht nicht
unterbunden wurde, ist erfreulich und notwendig: rein rechtlich ge-
sehen, weil das Gericht Öffentlichkeit herstellen muss. Wenn das Ge-
richt bei hohem Interesse nur einen Verhandlungssaal bereitstellt, wo
niemand mehr als ZuschauerIn Platz hat, muss es entweder einen
anderen Verhandlungsaal bereit stellen ode r andere Möglichkeiten
eröffnen. Normalerweise interessiert das die türkischen Gerichte je-
doch nicht, ob für die Öffentlichkeit ausreichend Platz vorhanden ist.

Das Verfahren begann mit der Verlesung einer Nachtragsanklage: in
der bisherigen Anklageschrift waren es 16 Angeklagte, mit der Nach-
tragsanklage wurden 3 weitere Frauen angeklagt, so dass es insge-
samt nunmehr 19 Angeklagte sind (18 Frauen, 1 Mann).

Mit der Nachtragsanklage wurde Frau Fatma Deniz Polattas zur An-
klage gebracht. Diese Frau wurde zusammen mit einer 16-Jährigen
nach der Festnahme schwer gefoltert und vergewaltigt, die 16jährige
auf andere Art sexuell gefoltert. Damals wurde gegen Fatma Deniz
Polattas ein Verfahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung eröffnet und sie ist zu 12 1/2 Jahren Haft verurteilt wor-
den. Sie befindet sich seit 2 Jahren im Gefängnis. Zur Zeit des Kon-
gresses im Juni 2000, für den sie angeklagt ist, war sie im Gefäng-
nis, kann also überhaupt nicht auf dem Kongress aufgetreten sein.
Sie wird aber in der Nachtragsanklage beschuldigt, dort gesprochen
zu haben. Sie soll gesagt haben, dass sex. Folter und Vergewalti-
gung durch Polizei, Militär und Spezialeinheiten systematisch an-
gewandt wird. Die Rechtsanwältin Eren Keskin stellte daraufhin fest,
wie "intensiv und korrekt" die Ermittlungsbehörden in diesem Land
arbeiten.

Der Richter verlas im weiteren Verlauf der Verhandlung einen Beweis-
beschluss, der prüfen soll, ob sich diese Frau tatsächlich in Haft be-
fand.

Die Rechtsanwältin Keskin erinnerte daran, das die Vergewaltiger
derjenigen Frauen, die auf dem Kongress von selbst erfahrener se-
xueller Folter sprachen, angezeigt wurden und das diese Verfahren
noch nicht abgeschlossen sind. Hierzu wurde ein Beweisbeschuss
gemacht: es soll festgestellt werden, ob die Verfahren gegen die
Vergewaltiger noch anhängig sind.

Ein weiterer Beweisbeschluss legt fest, dass der Vater der oben er-
wähnten 16-jährigen Frau kommissarisch an seiner Wohnstätte ver-
nommen werden soll. Er ist ebenfalls angeklagt, auf dem Kongress
gesprochen zu haben.

Es wurde festgestellt, welche der Angeklagten anwesend sind und
welche nicht (ein angeklagter Mann und 2 Frauen erschienen nicht,
sie sollen zum nächsten Termin geladen werden).

Danach gab es 2 Anträge der Rechtsanwältinnen (es waren insge-
samt 5):

  1. Zum Hintergrund: 2 Frauen die auf der Anklagebank sitzen sind
    Anwältinnen. Sie haben ebenfalls auf dem Kongress gesprochen.
    Die Anwältinnen dieser angeklagten Anwältinnen weisen darauf
    hin, dass sie in ihrer Funktion als Rechtsanwältinnen aufgetreten
    sind. Laut Paragraf 58 des Anwaltgesetzes in der Türkei ist vor-
    gesehen, das zur Strafverfolgung einer Anwältin, die während der
    Ausübung ihres Berufes eine Straftat begeht, eine spezielle Er-
    laubnis eingeholt werden muss. Diese Spezialerlaubnis wurde
    nicht eingeholt, deshalb muß das Verfahren gegen diese Frauen
    eingestellt werden..

  2. Zum Hintergrund: bei Straftaten gegen den Staat und seine Or-
    gane muss das zuständige Ministerium um Erlaubnis gefragt
    werden, ob strafverfolgt werden soll. In diesem Fall ist dies das
    Justizministerium. Dieses hat zwar seine Zustimmung gegeben,
    unterschrieben sie jedoch von einem Staatssekretär. Die An-
    wältinnen stellen fest, das diese Person nicht zeichnungsbefugt
    ist, der Minister selber hätte unterschieben müssen, deswegen
    auch hier: nicht korrektes Vorliegen der Strafverfolgungserlaub-
    nis und des wegen zumindest Aussetzung des Verfahrens.

Nach kurzer Beratung hat das Gericht folgenden Beschluss ver-
kündigt:

Die beiden angeklagten Anwältinnen haben auf dem Kongress
nicht in ihrer Funktion als Anwältinnen, sondern als Individuen
gesprochen. Das ergibt sich aus ihren Aussagen auf dem Kon-
gress, deswegen war es nicht nötig, für die Strafverfolgung eine
extra Erlaubnis einzuholen.

Bezüglich der Strafverfolgungserlaubnis durch das Ministerium
sei völlig klar, das der Staatssekretär im Namen des Ministeri-
ums unterschrieben hat, dies entspricht den formellen Anforde-
rungen.

Die einzelnen Angeklagten erhielten Gelegenheit zum rechtlichen
Gehör.

Als erste sprach Frau Nasle Top.

Ihr wird vorgeworfen, dass sie gesagt habe, sie sei 1992 festge-
nommen worden, sie sei schwerstens gefoltert worden und hat
diese Folter näher beschrieben. Sie sei über Tage aufgehängt,
mit Elektroschocks gefoltert und an schliessend während der
Folter mit einem Stock vergewaltigt worden. Sie hat das alles
während des Prozesses wiederholt, sie bestätigte, das ihr das
passiert ist. Sie sprach weiter davon, dass sie gegen die Fol-
terer Anzeige erstattet hat, aber dieses Verfahren sei mit Frei-
spruch beendet worden. Dieses Urteil ist auch rechtskräftig.
Frau Top sagte, für sie bedeutet der Freispruch des Täters,
dass sie damit zur Schuldigen gemacht wurde. Für sie ist es
nach wie vor wichtig, über das zu sprechen, was sie erlebt hat.
Sie will dazu beizutragen, dass anderen nicht das Gleiche
passiert. Die Eröffnung des jetzigen Verfahrens ist für sie ein
zweiter Freispruch für die Täter.

Anschliessend hat Frau Fatma Karakas gesprochen:

sie ist die Anwältin des Projekts "Rechtliche Hilfe für Frauen,
die von staatlichen Sicherheitskräften vergewaltigt oder auf an-
dere Weise sexuell mißhandelt wurden". Sie sagte, das mitt-
lerweile bekannt und durch Dokumente und Urteile des Euro-
päischen Menschengerichtshof belegt ist, das in der Türkei
systematisch gefoltert wird und sexuelle Folter an Frauen da-
zu gehört. Das was sie auf dem Kongress gesagt hat, war die
Darstellung der herrschenden Realität, was mit vielen Doku-
menten zu belegen ist. Ihre Absicht war, Realität darzustellen
und nicht den Staat zu verunglimpfen. Die Realität ist auch,
das insbesondere kurdische Frauen sex. gefoltert werden,
weil der Großteil der Frauen, die sich an das Projekt gewandt
haben, kurdische Frauen sind. Das war die Grundlage ihrer
Ausführungen auf dem Kongress.

Als weitere hat Nahide Kilic gesprochen:

sie sagte, das sie weiterhin zu ihren Aussagen steht, nämlich
das es systematische sexuelle Folter gibt, insbesondere sind
kurdische Frauen betroffen.

Dann sprach Sultan Secil:

sie wiederholte, dass sie 1997 von 5-6 Beamten vergewaltigt
wurde, damals wurde sie zusammen mit Asiye Güzel festge-
nommen die auch unter Folter vergewaltigt wurde. Asiye Güzel
hat ein psychologisches Gutachten erhalten, daraufh in wurde
ein Verfahren gegen die Folterer eingeleitet. Sie warten seit 4
Jahren auf ein Ergebnis, das Verfahren ist noch nicht abge-
schlossen. Das was sie erlebt hat, hat sie schon oft erzählt,
aber auf dem Kongress nicht, weil sie dort als Gesprächslei-
terin tätig war. Was ihr jetzt vorgeworfen wird, nämlich auf
dem Kongress darüber geredet zu haben, muss aus anderer
Zeit zusammen gesammelt worden sein..

Danach sprach Frau Zeynel Ovaoglu.

Sie hat wiederholt, was sie auf dem Kongress gesagt hat. Das
alles ist dokumentiert, deswegen gehe sie davon aus, dass das
nicht strafbar, ist was sie getan habe.

Eine Angeklagte sagt, sie ist bei der Gewerkschaft und sie weiss,
das auch Gewerkschaftlerinnen vergewaltigt werden, wie z.B. Nasle
Top.

Auffällig war, dass der Richter die Frauen immer mit "meine Tochter"
angesprochen hat, sowohl die Protokollschreiberin als auch etliche
von den Angeklagten, z.B.: "möchtest du noch etwas sagen, meine
Tochter".

Dann berichtete Derya Engün:

das, was mir zu Last gelegt wird, sind nicht meine eigenen
Worte. Ich habe die Information einer in Haft befindlichen Frau,
Asiye Güzel, wiedergegeben.

Nachdem manche der Frauen ihre Aussage gemacht haben, hat das
Gericht mehrere Beschlüsse gefasst.

Alle Angeklagten sollen zur nächsten Hauptverhandlung geladen
werden soll. Nachdem manche der Frauen ihre Aussage gemacht
haben, hat das Gericht mehrere Beschlüsse gefasst:

Bezüglich der Organisatorinnen des Kongresses (ohne das dies
näher konkretisiert wird): das Gericht beschließt, das die Akte
zurück an die Generalstaatsanwaltschaft geschickt wird, um zu
klären, was sie als Organisatorinnen konkret getan haben.

Bezüglich der Frau, die in der Nachtragsanklage mit in das Ver-
fahren einbezogen wurde und sich zur Zeit des Kongresses nach-
weislich in Haft befindet: sie ist zur Zeit verlegt in die Frauenhaft-
anstalt in Istanbul (Bakirköy), weil sie eine Therapie bekommt,
im Psychosozialen Traumazentrum der medizinischen Fakultät
Capa. Es wurde angeordnet, dass ihre Aussage aufgenommen
werden soll

Bezüglich einer Angeklagten, die nicht anwesend war: es soll
ihre Adresse festgestellt werden.

Mehrere Beschlüsse zu Meldeadressen: diese sollen festgestellt
werden. Die Angeklagten, die nicht anwesend waren, sollen zur
nächsten Hauptverhandlung geladen werden.

Ein weiterer Beschluss: falls es ein Vorstrafenregister der Rechts-
anwältin Fatma Karakas gibt, soll dieses festgestellt werden,

Es soll festgestellt werden, ob die Angeklagte Fatma Polattas tat-
sächlich, wie behauptet, zur Zeit des Kongresses in Haft war.

Beschluss: es sollen Akten beigezogen werden, die sich auf eine
Anzeige von 2 Frauen gegen ihre Folterer/Vergewaltiger beziehen.
Diese Verfahren gegen die Folterer sind noch nicht beendet.

Es soll festgestellt werden, ob es richtig ist, dass Nasle Top nach
der erlebten Folter und Vergewaltigung 1992, tatsächlich die Folterer
angeklagt hat und diese im Verfahren freigesprochen wurden.

Alle Angeklagten sollen zur nächsten Hauptverhandlung geladen
werden soll.

Der Prozess wurde dann auf den 21.6.2001 vertagt.


weitere Informationen sind unter
www.mediensyndikat.de/prozess zu finden.