Aus: Kurdistan-Rundbrief, Nr. 11, Jg. 12,
2. Juni 1999

Zahlen aus 'Mehmets Buch'

Zitiert aus:

Nadire Mater
Mehmets Buch - Soldaten, die im Südosten Krieg geführt haben, erzählen
Mehmedin Kitabi - Güneydogu'da savasmis askerler anlatiyor

"Der Botschafter Uluc Özülker, verantwortlicher stellvertretender Staatssekretär für gegenseitige politische Beziehungen beim Außenministerium hat in einer Erklärung, die er vor kurzem gemacht hat, folgendes festgestellt: Für den Krieg der Türkei gegen die PKK stiegen in den letzten 14 Jahren die Ausgaben auf 96 Milliarden Dollar an. Das entspricht fast den gesamten Auslandsschulden. Nach Erklärungen von Armeeverantwortlichen betragen die Ausgaben der Türkischen Steitkräfte für den Kampf gegen den Terrorismus täglich 1,25 Millionen Dollar. Dabei sind die Ausgaben für die Gendarmerie und anderen Einheiten der Sicherheitskräfte nicht mit eingeschlossen. (...) Im Südosten wurden 6.153 Siedlungseinheiten (dieser Begriff ist sehr umfassend, darunter fallen sowohl Dörfer und Weiler, als auch einzelne Höfe; d.Ü.) entvölkert, 2 322 Schulen und 160 Gesundheitsstationen -und Häuser geschlossen. Die Viehzucht und Landwirtschaft ist nahezu zum Erliegen gekommen."
(14.11.1998, Hürriyet; Buch, S. 260)

 

"Vor den Staatssicherheitsgerichten sind in den letzten 4 Jahren Verfahren gegen 2.333 Personen unter 18 Jahren durchgeführt worden. (...) Nach der Statistik des Justizministerium sind

1994 73
1995 28
1996 78 und
1997 32 Verfahren gegen 11- bis 14-Jährige durchgeführt worden.

Von den 15- bis 17-jährigen kamen

1994 694
1995 440
1996 712 und
1997 276 Personen vor das Gericht.

Nach der Statistik des Ministeriums wurden von 1989 bis heute insgesamt gegen 145.231 Menschen - einschließlich der Kinder - Verfahren vor den Staatssicherheitsgerichten durchgeführt. So wurden

1989
7 894
   
1990
12 564
   
1991
12 058
   
1992
17 402
   
1993
18 792
   
1994
22 158
   
1995
18 583
   
1996
15 583
   
1997
20 197
  Verfahren durchgeführt."

(12.8.1998, Anadolu Presseagentur; Buch, S. 262)

 

"Vor allem im Ausnahmezustandsgebiet ist die Zahl von Verschwundenen in Polizei -und Gendarmeriegewahrsam seit 1990 angestiegen. An den Menschenrechtsverein sind die bis heute offiziell gestellten Anträge (auf Untersuchung von Verschwundenen, d.Ü.) auf 543 angestiegen. Der Menschenrechtsverein geht davon aus, daß diese Zahl nicht der wirklichen Anzahl der Verschwundenen entspricht, da besonders im Ausnahmezustandsgebiet nicht alle Angehörigen die Möglichkeit haben, sich offiziell an den Menschenrechtsverein zu wenden. Bei 520 Menschen ist es erwiesen, daß sie im Gewahrsam 'verschwunden' sind. (....) Aufgelistet nach Jahren sieht das so aus:

1991
4
   
1992
8
   
1993
36
   
1994
229
   
1995
21
   
1996
68
   
1997
45
   
1998
9
  Verschwundene

(Samstagsmütter, ... geschichtlicher Abriß; Buch, S. 265)

 

"Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sind die Verfahren gegen die Türkei auf 2 200 angestiegen. Die Türkei wurde bisher bei abgeschlossenen Verfahren dazu gezwungen, annähernd 5 Billionen (wahrscheinlich Lira; entspricht dann etwa 10 Millionen DM) zu zahlen. Daneben gibt es eine Steigerung der Anträge vor der europäischen Kommision für Menschenrechte, an die zunächst - vor Eröffnung des Verfahrens vor dem Gerichtshof - ein Antrag gestellt werden muß. Von 3 individuellen Anträgen richtete sich einer gegen die Türkei. Während

1990
52
  Anträge eingingen, sind sie
1992
auf 180
   
1994
auf 220
   
1996
auf 270
  und
1997
auf 352
  Anträge angestiegen."

Die Türkei wurde am meisten beklagt wegen Folter, Meinungs -und Pressefreiheit, sowie wegen Themen in Zypern und im Südosten... Bei den meisten Verfahren, die vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg geführt und bei denen die Türkei schuldig gesprochen worden ist, handelt es sich um "Präzedenzfälle", die in zukünftigen Verfahren gegen die Türkei als Beispiel herangezogen werden. Bei diesen Verfahren ist das herausragendste Beispiel das "Verfahren des Dorfes Elekci". Da die Türkei in diesem Verfahren für schuldig gesprochen worden ist, haben auch alle anderen aus wegen niedergebrannten und entvölkerten Dörfern das Recht erhalten, sich an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden. Die Türkei wird danach bei jedem Verfahren wegen der Entvölkerung eines Dorfes zu dem "Neuaufbau" verurteilt werden.
(12.7.1998, Yeni Yüzil; Buch, S.267)