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April 2002 Dr. Ilhan Kizilhan
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| Patriarchalische
Gesellschaften verfügen über eine komplexe Struktur mit verinnerlichten Pro- zessen, die Jahrhunderte überdauern können. Für Individuen in einer derartigen Gesellschaft sind diese Prozesse und Regeln manchmal so verinnerlicht, dass sie in bestimmten Situa- tionen und Konstellationen beginnen, automa- tisch zu handeln, ohne dass ihnen bewusst ist, weshalb sie sich gerade in dieser Situation so und nicht anders verhalten. Gerade bei Konflik- ten zwischen einem Individuum und, einer |
Gruppe
werden diese automatisierten Verhal- tens- und Handlungsprogramme aktiviert. Die kollektiven Gesellschaften mit starken patriar- chalischen Strukturen verfügen vermehrt über automatisierte Verhaltensweisen und Regeln, die historisch in der Gruppe entwickelt worden sind. Prozesse der Kontrolle oder Überprüfung und Neubewertung von Situationen sind weni- ger ausgeprägt oder finden wieder automati- siert in dem vorgegebenen Rahmen der patri- archalischen Strukturen statt. |
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| In diesem
Beitrag werden am Beispiel von pa- triarchalischen Solidargruppen in Ostanatolien die Konflikte, aber auch mögliche Konfliktlö- sungen diskutiert. Zur Konfliktlösung ist eine genaue Information über Regeln, Rituale, Ze- remonien und historische Gegebenheiten der jeweiligen Gruppe Grundvoraussetzung, um z.B. Schlichtungen oder Lösungen zu ermög- |
lichen.
Geringe Kenntnisse dieser Strukturen, Verhaltens- und Handlungsprogramme können die Konflikte verschärfen und zu verheerenden Folgen führen. So ist es durchaus möglich, eine Blutrachetat nach bestimmten Regeln zu schlichten. Bei falschen Konfliktlösungs- strategien kann die Folge jedoch z.B. ein er- neuter Krieg zwischen zwei Stämmen sein. |
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| Daher
werden wir zunächst die Gesellschafts- struktur genauer diskutieren und dann auf die möglichen Konfliktlösungen eingehen. Zu den Solidargruppen in Ostanatolien zählen sowohl Türken, Kurden, Iraner als auch Araber, aber auch ethnische und religiöse Gruppen, wie |
z.B.Yeziden,
Aleviten, Assyrer, Ahl-Haqs, etc.. D.h. diese Solidargruppen haben trotz unterschiedlicher ethnischer Herkunft und Religion sehr ähnliche Strukturen. Dort, wo sie sich unterscheiden, werden wir genauer darauf eingehen. |
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| Es muß
aber noch unbedingt darauf hinge- wiesen werden, dass sich nicht jedes Indivi- duum aus Ostanatolien an diese Regeln hal- ten muss oder hält. Auch die Gesellschaft dort hat sich durch die Globalisierung und |
neue Kommunikationsnetzwerke
verändert. Die unten beschriebene Konstellation trifft vor allem in den ländlichen Gebieten noch zu und stellt ein theoretisches Konstrukt mit praktischer Relevanz dar. |
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| 1. Strukturen von Solidargruppen in Ostanatolien | ||
| Die ostanatolische
Gesellschaft gliedert sich in untereinander konkurrierende Stämme (sing. Asiret), die sich jeweils aus mehreren, ebenfalls z.T. miteinander konkurrierenden Sippen (sing. Qabile) zusammensetzen; die Sippen bestehen aus mehreren Großfamilien (sing. Mal), diese sind in mehrere Kleinfami- lien (sing. Xane) aufgefächert. Der Zusammen- |
hang der
einzelnen soziologischen Gruppen untereinander wird durch eine gemeinsame Genealogie konstruiert, d.h. durch die Ab- stammung des Stammes, der Sippen, der Großfamilien und der Kleinfamilien von je ei- nem gemeinsamen Stammvater in absteigen- der Deszendenz. |
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| Das soziologische
Zentrum der Gesellschaft ist die Kleinfamilie (Haushalt, Xane). An ihrer Spitze steht der Haushaltsvorstand, der Vater, oder bei seiner Abwesenheit der älteste Sohn; nur der Haushaltsvorstand wird als wirtschaft- lich oder politisch rechtsfähig betrachtet. Der Haushalt wird als Solidargruppe aufgefasst. Rechtseinheit ist der Haushalt, nicht das Indi- viduum, das zu einem Haushalt gehört. Das Individuum ist nur insofern Rechtsperson, als |
es Mitglied
eines Haushaltes ist, in dem es bestimmte Rechte besitzt, ebenso wie ihm bestimmte Pflichten obliegen. Bei Konflikten wird der Angriff auf ein Mitglied des Haushal- tes als Angriff auf den gesamten Haushalt als ideale Einheit betrachtet, ebenso wie Verfeh- lungen eines Mitgliedes eines Haushaltes als Verfehlungen des gesamten Haushaltes be- trachtet werden. |
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| Die Rechtseinheit
des Haushaltes wird über den Begriff der Ehre (namus) konstruiert; so- wohl nach innen wie nach außen organisiert sich das Leben der Kleinfamilie um Existenz und Bewahrung der Ehre, die nach innen und außen in erster Linie durch den Haushaltsvor- stand repräsentiert wird. Das Innenleben der Familien stellt sich dar als Anerkennung (Rû- met) und Kontrolle der Ehrenhaftigkeit, ihr Au- ßenleben als Repräsentation der Ehre. Diese Repräsentation folgt allerdings unterschiedli- chen Verhaltensmustern, die in ihrer jeweili- gen Ausformung von der sozialen Stellung des Partners abhängig sind, dem gegenüber die Ehre demonstriert wird. Verletzung der |
Ehre wird
als Angriff oder Beleidigung der ge- samten Familie betrachtet, ebenso ist die Ver- teidigung der Ehre Aufgabe aller Familienmit- glieder. Wesentlich ist, dass die Ehre immer als körpergebunden betrachtet wird; Verlet- zung der Ehre ist gleichsam identisch mit ei- nem Angriff auf die Körperlichkeit, die daher im Idealfall nur mit einem Angriff auf die Kör- perlichkeit des Ehrverletzers ausgeglichen werden kann. Als Besitzer, Bewahrer und Ver- teidiger der Ehre ist jedes Familienmitglied mit seinem Körper für die Ehre seiner Familie (Xane), bzw. Sippe/Stamm (Asiret) verantwort- lich und steht mit seinem Körper für die Be- wahrung und Verteidigung der Ehre ein. |
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| Die Positionen
in der Kleinfamilie z.B. resul- tieren nicht nur aus ökonomischen Bedingun- gen, sondern auch aus sozialer und politi- scher Unterordnung unter die Ehre, die nach außen und nach innen generell vom Haus- |
haltsvorstand
repräsentiert wird. Dieses Refe- renzsystem löst sich auch bei der Gründung von Dependencen nur selten, und wenn, dann nur langsam auf. |
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| In den
traditionellen kurdischen und auch in den yezidischen Familien sind die Frauen die Verkörperung der Ehre im engeren Sinne. Ausweis der Frauenehre und der Familien- ehre ist die sexuelle Unversehrtheit der Frau, d.h. die Keuschheit vor der Ehe und die |
Treue
in der Ehe. Die gesamte Rechtseinheit der Familie, vertreten durch den Haushaltsvor- stand als Oberhaupt der Familie, ist in erster Instanz verantwortlich für die Bewahrung der Frauenehre. |
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| Den Söhnen
der Familie fällt die Aufgabe zu, die Stärke der Familie zur Bewahrung der Ehre und die Wehrhaftigkeit zur Verteidigung der Ehre zu demonstrieren. Der Wunsch, vie- le Söhne zu haben, hat auch mit Stärke und |
Macht
zu tun. Je mehr männliche Personen in einer Familie und in einem Stamm vorhan- den sind, desto eher ist eine Verteidigung der Ehre möglich, und die Gefahr einer möglichen Ehrverletzung wird damit auch verringert. |
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| Im Auftreten
in der Familie und in der transfa- miliären Öffentlichkeit haben sich die Söhne ihrer Rolle entsprechend zu verhalten; sie ha- ben Selbstbewusstsein und Mut zu zeigen, |
gleichzeitig
aber auch eine überaus hohe Em- pfindlichkeit als Ausdruck ihrer Wachsamkeit bei der Erfüllung ihrer Rolle. |
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| Wießner
(1996) schreibt zum Rechtsdenken der einzelnen soziologischen Gruppen: "Von den Familien bis hin zu den Stämmen ist nicht die ,Gesellschaft', sondern der konkre- te Andere der Bezugspunkt. Alle Rechte und Verpflichtungen sind bilateral; sie organisie- ren sich als Verhältnisse zwischen Schuld- nern und Gläubigern. Diese Verhältnisse wer- den durch Gabentausch begründet; Gaben sind dabei sowohl ideelle Güter (Erziehung, ideeller Beistand durch Anwesenheit bei Re- |
präsentationsakten
etc.) wie auch materielle Güter unterschiedlicher Art. Die Verpflichtun- gen des Schuldners sind im Idealfall allum- fassend und können vom Gläubiger jederzeit eingeklagt werden. Von diesem Rechtsden- ken her gesehen, erscheint die Organisation der Familie, aber auch die Organisation einer Dorfgemeinschaft idealer als ein Netz von Reziprozitätsbeziehungen bei gegenseitigem Wahren der Ehre." (1) |
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| Die Organisation
einer Dorfgemeinschaft in ei- nem Netz von Reziprozitätsbeziehungen, in dem die einzelnen Familien von den Postula- ten beherrscht werden, ihre Ehre zu wahren und zu verteidigen und gleichzeitig durch ein innerfamiliäres und transfamiliäres Tauschsy- stem die ökonomische und politische Stel- lung der Familie zu stärken, ist auch im Dis- kurs der Dorfbewohner zu erkennen. Vorherr- schend ist die offizielle und repräsentative Rede, die auch im Gebrauch der Namen zwi- schen den Gesprächspartnern und an der |
Vermeidung
bestimmter Themen (z.B. Frau- en) zu erkennen ist. In dieser Rede wird Ehre demonstriert und gleichzeitig die eigene Per- son als potentieller Tauschpartner angeboten. Diese Rede ist in der Regel affirmativ, nicht analytisch. Von ihr zu unterscheiden ist die inoffizielle Rede, in der z.B. zur Bezeichnung von Personen Spitznamen verwendet werden können; diese vor allem von den Frauen geüb- te Rede ist der "Klatsch" oder "das Gerücht"; sie dient bei sozialen Randgruppen als ein Mechanismus zur sozialen Kontrolle. |
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| Konflikte
zwischen den soziologischen Grup- pen sind innerhalb der traditionellen Gesell- schaft Ostanatoliens vorprogrammiert. Infol- ge der schwierigen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Verhältnisse, in denen diese traditionellen Gesellschaften auch in der Ge- genwart noch weithin leben, führt die Kon- struktion von Reziprozitätsbeziehungen zu einer Instabilität der gesamten Gesellschaft. Der ständige Versuch, die Stellung der Stäm- |
me und
die den Stämmen untergeordneten sozialen Abhängigkeitsbeziehungen inner- halb der eigenen Gruppe zu stärken (z.B. durch Heiratsregeln) und zu Gliedern ande- rer Gruppen zu entwickeln mit dem Ziel, die konkurrierenden Gruppen zu schwächen, führt zu einer permanenten Instabilität der Solidargemeinschaften und damit fast auto- matisch zu Konflikten. |
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| Konflikte
entstehen in der Regel, wenn die Ehre einer soziologischen Gruppe entweder aus ihr selbst heraus (z.B. Beschädigung der Ehre der Familie durch eine Frau der Familie) oder von außen beeinträchtigt wird (z.B. Frauenraub und Diebstahl, deren Er- folg die Unfähigkeit der zur Verteidigung ver- pflichteten Glieder der betroffenen Familie offenbart). Die Wiederherstellung der Ehre ist nach der Rechtsauffassung der traditio- nellen ostanatolischen Gesellschaften nur möglich durch einen Ausgleich, in dem der |
entstandene
Schaden getilgt und durch eine zusätzliche Leistung des Schädigers die Eh- re wiederhergestellt wird. Die Herausforderung durch die Handlung des Schädigers wird an- genommen und durch eine Gegenforderung beantwortet. Diese Verpflichtung steht jedoch in Spannung zur ökonomischen und sozialen Vernunft. Daher sind die betroffenen sozialen Gruppen sehr oft darum bemüht, den fakti- schen Schaden so zu begrenzen, dass eine Eskalation vermieden und gleichzeitig die Eh- re öffentlich wiederhergestellt wird. |
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| 1.1 Familienstruktur | ||
| Das oberste
Erziehungsziel ist die An- und Einpassung des Kindes in das in der Fami- lie vorherrschende Autoritätsgefüge. Dement- sprechend ist das praktische Erziehungsver- halten der Eltern von der Notwendigkeit ge- prägt, Kinder zum Gehorsam zu erziehen. Im Mittelpunkt stehen zum einen die Reak- tion auf Befehl und Anweisung, zum anderen, und dies macht die Reaktion erst möglich, Respekt und Achtung vor dem Ranghöheren. |
Achtung
ist in seinen Äußerungsformen an die Einhaltung bestimmter formalisierter Ver- haltensweisen - insbesondere gegenüber dem Vater - gebunden, wie z.B. vor den Äl- teren nicht zu rauchen und vor allem nicht zu widersprechen. Die Nichteinhaltung be- stimmter formalisierter Verhaltensweisen wird als Achtungslosigkeit seitens des Kin- des, als fehlende Autorität des Vaters, der ein solches Verhalten duldet, interpretiert. |
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| In seiner
Position als Haushaltsvorstand hat der Vater unter anderem die Aufgabe, das Verhalten der übrigen Familienmitglieder zu |
kontrollieren
und seine Kinder bei ungebühr- lichem Verhalten zu bestrafen. |
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| Die Familienstruktur
ist gekennzeichnet durch eine patriarchalisch- hierarchische Rangord- nung, Achtung und Respekt. Jedes Mitglied hat darin seine Rolle und eine Rollenzuwei- |
sung.
Diese unterliegen bestimmten Regeln und Vorschriften. Eine Grenzverletzung des Rolleninhabers wird entsprechend gemaß- regelt. |
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| Alle Familienbeziehungen
und Verhaltenswei- sen der einzelnen Familienmitglieder orientie- ren sich am Vorrang und der Autorität des Vaters und an einer von allen anerkannten fa- miliären Rangordnung, die sich aus dem Ge- schlecht, dem Alter und der verwandtschaft- lichen Position innerhalb der Großfamilie er- gibt. Danach nimmt der Vater den obersten |
Rang ein,
er genießt die höchste Autorität in- nerhalb der Familie, und diese Position trägt auch zu seinem Ansehen außerhalb der Fa- milie bei. Die zweite Stelle innerhalb der Fa- milienhierarchie nimmt der älteste Sohn ein. In der weiteren Rangfolge schließen sich vor den Töchtern die Söhne an. |
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| Die Respektierung
der Autorität des Vaters zeigt sich nicht nur in der Unterwerfung un- ter die Entscheidungen des Vaters, sondern auch im Verbot, unaufgefordert in Anwesen- heit des Vaters zu sprechen, im Beisein |
des Vaters,
eines älteren Bruders oder On- kels zu rauchen, und im Recht des Vaters, über alle Einnahmen der Familienmitglieder zu verfügen und bei der Brautwahl mitzuwir- ken. |
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| Gehorsam
gegenüber dem ältesten männli- chen Mitglied der Familie - in der Regel ist es der Vater, nach seinem Tod oder seiner Abwesenheit kann diese Autorität auf den ältesten Sohn übergehen - spielt eine zen- trale Rolle. Auf Grund von Talent und Per- |
sönlichkeit
haben in Ausnahmefällen auch Söhne oder Frauen, die nicht die ältesten Söhne oder Töchter waren, den Haushalts- vorstand übernommen. Dies ist aber eher die Ausnahme als die Regel. |
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| 1.2 Kurzer Exkurs zum Ehrbegriff | ||
| Die Ehre
(Namus) des Mannes ist kurz nach der Heirat und später noch einmal, wenn sei- ne Töchter heiratsfähig werden, am verletz- lichsten. Die Ehefrau stellt die größte Gefahr für die Ehre des Mannes dar, da sie es ist, welche die Ehre am nachhaltigsten ruinieren kann. Die Ehre des Mannes ist angegriffen, wenn eine unerlaubte Überschreitung der Grenze seines Besitzes stattfindet, wenn |
es zu
einer Annäherung eines anderen Man- nes an die ihm zugehörigen Frauen kommt oder wenn er oder ein Angehöriger seiner Fa- milie verbal oder physisch angegriffen werden. Mit dem Ehrbegriff des Mannes wird Männ- lichkeit, Stärke, Selbstbewusstsein und die Fähigkeit, die Frauen seiner Familie davon abzuhalten, ihre Ehre aufs Spiel zu setzen, assoziiert. |
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| Der Begriff
der Ehre (Namus) bei der Frau be- zieht sich vor allem auf die Sexualität. Namus kann nicht erworben werden. Eine Frau kann nur Namus besitzen oder diese beflecken. |
Für die
Frau gebietet der Ehrbegriff Keusch- heit, sexuelle Enthaltsamkeit bis zur Ehe, Beschränkung ihrer sexuellen Beziehung auf die Ehe, das heißt, eheliche Treue. |
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| Seref
(Sheref) - die Ehre des Mannes in öf- fentlichen Beziehungen: Der Begriff Seref wird für Männer benutzt. Seref besitzen fast ausschließlich Männer, da dieser Wert in |
den öffentlichen
und politischen Beziehungen eine Rolle spielt, welche die Männer unterhal- ten. Sie bezieht sich auf die Stellung des Mannes innerhalb der Gesellschaft. |
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| Männer
begegnen sich als Repräsentanten ihrer Familien und damit ihrer Ehre. Ein Mann hat die Aufgabe, seine Ehre zu vertei- digen. Verliert zum Beispiel eine Frau ihren |
"Ruf",
so ist der Mann dafür verantwortlich in dem Sinne, dass er nicht auf sie aufpassen konnte. Damit wird seine Ehre angetastet. |
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| Kizilhan
(1995) berichtet, dass "die Unverletz- barkeit der sexuellen Würde eines Menschen eine der wesentlichen Normen in der kurdi- schen Gesellschaft ist. Dies gilt für Männer und Frauen, für letztere aber ... in ganz be- sonderer Weise. Angriffe auf die sexuelle In- tegrität eines Menschen bedeuten eine der |
schwersten
Formen der Verletzung der Ehre (Namus) und erfordern nach dem kurdischen Sittenkodex die Bestrafung des Angreifers... Der Sittenkodex des Namus bedingt, dass über sexuelle Misshandlungen und Demüti- gungen nicht gesprochen wird." (2) |
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| 1.3 Die Solidarität und das Eigentumsrecht in ostanatolischen Gemeinschaften | ||
| Schon
in den Phasen der Existenz einer ost- anatolischen traditionellen Solidargemein- schaft, in denen sie ohne Bedrohung ihrer politisch-ökonomischen Situation und ohne Beeinträchtigung ihrer "Ehre" lebt, wird der Lebenszusammenhang der Gemeinschaft in der Tatsache demonstriert, dass das jeweili- ge Eigentum von Mitgliedern der Solidarge- meinschaft unter bestimmten Bedingungen von anderen Mitgliedern in Anspruch genom- |
men werden
kann. Die Gemeinschaft lebt aus dem Wissen um die "ideale" Verpflich- tung, durch teilweise oder vollständige Auf- gabe von individuellen Eigentumsrechten zur politisch-ökonomischen Stabilität der ganzen Gemeinschaft beitragen zu müssen. Die Mit- glieder der Solidargemeinschaft sind zur ge- genseitigen Hilfe verpflichtet und können die- se Hilfe untereinander auch in Anspruch neh- men. |
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In diesen Bereich
der Verpflichtung zur voll- |
der Solidargemeinschaft
in die Schuldhaftung eines anderen Mitgliedes, auch wenn sie nach den Vorgaben des offiziellen gültigen Rechtes dazu nicht verpflichtet sind." |
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| Dieser
Verpflichtung zur teilweisen Aufgabe von Eigentumsrechten haben sich die Mit- glieder einer Solidargemeinschaft in verstärk- tem Maße in Krisensituationen zu stellen, |
wenn die
politisch-ökonomische Existenz der Solidargemeinschaft gefährdet ist; dazu ge- hört auch der Verlust der "Ehre". |
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| Auch wird
berichtet, dass bei Blutrachetaten jüngere oder auch ältere Personen von der Solidargemeinschaft ausgewählt werden, de- |
ren Abwesenheit
wenig ökonomischen, sozi- alen und politischen Schaden bewirkt. |
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| 1.4 Gerüchte als Mechanismus zur sozialen Kontrolle | ||
| In Solidargemeinschaften,
die soziale Rand- gruppen darstellen, haben Gerüchte, Klatsch und Unwahrheiten als Mechanismen zur Ab- |
sonderung,
Ausgliederung oder zur sozialen Kontrolle eine wichtige Bedeutung. |
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| Es sei
noch bemerkt, dass ich unter einer so- zialen Randgruppe eine Gruppe von Menschen verstehe, die gemäß der herrschenden Werte- und Normvorstellungen in der Regel durch ei- nes oder mehrere Merkmale (ethnisch, rassi- stisch, religiös, etc.), durch Unterpriviligierung, Dispriviligierung, Diskriminierung, Verfolgung oder Vernichtung von der herrschenden Ge- sellschaft mehr oder weniger dauerhaft oder |
sogar
traditionell benachteiligt wird. Im Sinne dieser Definition wurden z.B.die Yeziden dis- kriminiert, verfolgt und vernichtet. Zu diesem Zweck wurden Mechanismen von Gerüchten und Unwahrheiten eingesetzt. In solchen Fäl- len geht es immer auch darum, die Position und Macht der herrschenden Gruppe oder Ge- meinschaft zu stärken. |
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| In seinem
Exposé zur Blutrache weist Wieß- ner (1996) darauf hin, dass in traditionellen ostanatolischen Gesellschaften die inoffiziel- le Rede als "Klatsch" der sozialen Kontrolle dient. Da die soziale Kontrolle wesentlich von dem fast allgegenwärtigen Misstrauen her mitbestimmt ist, entstehen durch Klatsch |
und Gerüchte,
die als mündliche Nachrich- ten verstanden werden können, "Tatsachen" oder Nachrichten, über welche die Gemein- schaft kommuniziert und, je nach Bedeutung, ein gelerntes Verhaltens- und Handlungspro- gramm hervorruft. |
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Gewaltanwendung
durch die
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Abbildung 1: "Ehrverletzung" auf kognitiver Ebene
| In der
Graphik ist eine vermutete Ehrverlet- zung schematisch dargestellt, wobei die aus- lösende Situation, z.B. Gerüchte über eine unerlaubte Beziehung, die weiteren Schritte automatisch auslöst. Konstitutiv für diesen Automatismus ist meist die Befürchtung, dass allein durch ein Gerücht die Ehre in der Öffentlichkeit bereits verletzt worden sei und man einen Gesichtsverlust erleide. Deshalb wird es die Intention sein, diese Ehre, vor al- lem in der Öffentlichkeit, wiederherzustellen. D.h. dass eine Aktion, eine Handlung erfolgen muss. Die Gegenpartei (eine Person oder ei- ne Gruppe) wird damit zum Ziel, indem ver- sucht wird, durch verschiedene Formen der Reaktion die Ehre wiederherzustellen. Die For- men der Wiederherstellung der Ehre können |
Verletzung
bzw. Vernichtung einer "wertvol- len" Person aus der Gegenpartei sein oder auch Raub von Eigentum oder einer Frau (meist unverheiratet). Hierbei geht es um den Versuch der Wiederherstellung der Eh- re in der Öffentlichkeit. D.h. die Solidargrup- pe oder Gesellschaft muss bemerken, dass die Gegenseite einen Verlust erlitten hat. Das eigentliche unbewusste Ziel solcher Auseinandersetzungen ist die ökonomische Vernichtung bzw. ökonomischer Verlust. Durch die Ehrverletzung verliert die Person oder die Gruppe Beziehungen in der Solidar- gruppe, die dann auch zu ökonomische Kon- sequenzen führen. Personen weigern sich z.B., ihnen zu helfen, auf ihrem Land Felder zu bebauen etc. |
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| Als letzte
Instanz, welche Gerüchte abwei- sen oder als Wahrheit hinnehmen kann, ist die religiöse Führung, der Ältestenrat, der Großgrundbesitzer oder Persönlichkeiten |
mit Macht
zuständig. Diese wiederum set- zen selbst diese Gerüchte in die Welt, um damit ihre Position und Macht zu stärken oder zu bestätigen. |
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| Aus diesem
ständigen Leben mit Gerüchten und unter diesem ständigen Druck, sich mit den durch sie übermittelten vorgeblichen Tat- sachenmitteilungen auseinander setzen zu müssen, entstehen bei den Mitgliedern der |
Solidargemeinschaften
in Ostanatolien Zwän- ge, bzw. ein Verhaltens- und Handlungspro- gramm wird hervorgerufen, dem sich die In- dividuen und die verschiedenen sozialen Ver- bände unterwerfen und nach dem sie handeln. |
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| In der
Gesellschaft entwickeln sich Abwehr- haltungen, aus denen heraus man die in den Gerüchten enthaltene vorgebliche Tatsachen- mitteilung als der Wahrheit nicht entspre- chend oder als zumindest potentiell unwahr beurteilt und auf Tatsachen verweist, die die- ser vorgeblichen Wahrheit widersprechen |
sollen.
Dadurch wehrt man sich gegen Hand- lungen, die sich aus der Anerkennung der im Gerücht übermittelten vorgeblichen Wahr- heit zwangsläufig ergeben müssten und die sich unter Umständen negativ auf die eigene Existenz oder auf das Leben der Solidarge- meinschaften auswirken könnten. |
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| 1.5 Ausgliederungsprozesse in einer ostanatolischen Gemeinschaft | ||
| Der Anlass
für eine Blutrache ist in der Regel die Verletzung der Ehre einer Solidargemein- schaft. Der Vollzug der Blutrache ist Pflicht |
der gesamten
von der Ehrverletzung betroffe- nen Solidargemeinschaft, die rechtlich durch den Vorstand vertreten ist. |
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| Diese
Tatsache wurde in der Vergangenheit auch in den - wechselnden - Rechtsbestim- mungen im Osmanischen Reich anerkannt: Eine Blutrache hatte zur Folge, dass die ge- samte in einer rechtlichen Bindung an den Vorstand der Gemeinschaft organisierte So- lidargemeinschaft in die Haftung genommen wurde. Die die Solidargemeinschaft treffende Strafe war in der Regel die Verbannung aus den angestammten Siedlungsräumen. Das |
osmanische
Recht nahm nicht den rechtli- chen Vertreter der in eine Blutrache ver- wickelten Solidargemeinschaft oder nur den unmittelbaren Täter in die Haftung, sondern die Gemeinschaft als ganze. Auch heute noch werden z.B. im Irak an Stelle von Kur- den, die sich irgendwie gegen die irakische Regierung aufgelehnt haben, aber nicht im Einzugsbereich leben, ihre nächsten Ver- wandten verhaftet. |
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| Die Gesetzgebung
der türkischen Republik gab dieses Prinzip der Gruppenhaftung auf und qualifizierte die Blutrache als Mord. In |
die Haftung
genommen werden der oder die unmittelbaren Täter. |
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| Durch
die Art, wie Blutrachetaten ablaufen, sind sowohl die Bestimmungen der osmani- schen Gesetze zur Blutrache wie auch die Qualifikation der Blutrache als Mord in der Türkischen Republik verständlich. Das Os- manische Recht ging davon aus, dass die gesamte Solidargemeinschaft für eine Blut- rachetat verantwortlich ist und nahm daher die gesamte Solidargemeinschaft mit in die Haftung; die Gesetzgebung der türkischen |
Republik
anerkennt die Tatsache, dass ei- ne Beteiligung von Mitgliedern der Solidar- gemeinschaft an der unmittelbaren Tat mit polizeilichen Mitteln und mit den Mitteln ei- ner Strafprozessordnung nicht oder sehr schwer nachgewiesen werden kann. Sie nimmt daher nur den oder die Mitglieder der Solidargemeinschaft in Haftung, denen eine unmittelbare Beteiligung an der Tat nachge- wiesen werden kann. |
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| Den größten
Teil der zur Entscheidung anste- henden Streitfälle bilden gewöhnliche zivilrecht- liche Fragen, z.B. Dispute über die Einhaltung |
mündlicher
Handels- oder Pachtverträge, die Aufteilung von Erbschaften, insbesondere von Land, oder die Nutzung von Weidearealen. |
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| Bei denjenigen
Fällen, die zur Blutrache füh- ren, handelt es sich um schwere Verstöße gegen das allgegenwärtige Respektgebot, d.h. um Fälle erheblicher Beleidigung der per- sönlichen oder familiären Ehre (z.B. Entfüh- rung, Mord, sexuelle Beziehungen, Ehebruch). Die Blutrache ist dabei in der traditionellen Rechtsauffassung kein strafbares Vergehen. Die Verurteilung wegen eines Ehrendeliktes (z.B. Blutrache, Totschlag, Körperverletzung) hat keinen Einfluss auf das Ansehen des Tä- ters in seiner soziologischen Gruppe. Zu Blut- rache verpflichtet sind alle Glieder der in ihrer |
Ehre
beleidigten soziologischen Gruppe; Opfer können infolge des Prinzips der Sip- penhaftung nicht nur der Täter sondern alle (männlichen) Mitglieder der soziologischen Gruppe des Täters werden. Sich dieser Aufgabe zur Wiederherstellung der Ehre zu entziehen, hat eigenen Ehrverlust zur Folge: Die Integrität der soziologischen Gruppe ist höher zu achten als das bloße eigene Le- ben. Vom Familienmitglied wird die Bereit- schaft zur Hingabe des Lebens, dessen "unproduktive Verausgabung", gefordert. |
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| Die Existenz
einer staatlichen Gerichtsbarkeit außerhalb der traditionellen Rechtsordnung hat die Blutrache in Ostanatolien nur begren- zen, nicht aber beseitigen können. Das staat- |
liche
Recht besitzt für die Beteiligten erheb- liche Lücken, die zwangsläufig zum Fortbe- stand der traditionellen Institutionen und Ent-scheidungsmechanismen führen. |
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| Das Prinzip
der Sippenhaft ist nach gegen- wärtigen europäischen Rechtsnormen nicht fassbar. Weiter schreibt Wießner: "Während die moderne europäische Rechtstradition die Gleichheit vor dem Gesetz postuliert, wird das Rechtsverständnis der traditionellen ost- anatolischen soziologischen Gruppen von der Grundannahme einer faktischen Ungleichheit bestimmt, die sich aus der stark hierarchi- schen Schichtung der Gesellschaft ergibt." Nicht jeder Tötungsfall wiegt gleich schwer, sondern die Persönlichkeit des Toten und seine Stellung innerhalb der soziologischen Gruppen bestimmen den weiteren Verlauf des Konfliktes und dessen Lösung. Selbst falls ein staatliches Gericht einen Täter, dem die Ermordung einer im traditionellen Ver- ständnis höher stehenden Person nachge- wiesen wurde, zu einer langen Haftstrafe |
verurteilte,
wird die Familie des Opfers er- hebliche Nachforderungen an die Familie des Täters stellen, um die hierarchische Differenz auszugleichen. Ein solcher An- spruch besteht wiederum nach europäi- schem Rechtsverständnis nicht. Grund- sätzlich gilt im Rechtsverständnis traditio- neller soziologischer Gruppen Ostanato- liens, dass eine Tötung nur durch eine Tö- tung ausgeglichen werden kann. Wird ein Täter durch staatliche Organe zu einer Haftstrafe verurteilt, weil die staatliche Ge- setzgebung die Todesstrafe nicht kennt oder mildernde Umstände der Verhängung dieser Strafe entgegenstehen, so bleibt in der Regel die Verpflichtung zur Tötung des Täters (oder eines Gliedes seiner soziolo- gischen Gruppe) bestehen, da die Ehre im Grunde nur durch eine Tötung wiederherge- stellt werde kann. |
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| Bei einer
"europäischen" Beurteilung der Blut- rache lässt sich folgende Konfliktsituation skizzieren: Die von einem Ehrkonflikt betroffe- ne Familie ist dazu verpflichtet, ihre Ehre wie- derherzustellen - die Familie des Bluträchers und der Bluträcher wissen um die Unmöglich- keit der Wiederherstellung der Ehre durch die staatlichen Gerichte - der Bluträcher steht unter dem Zwang, die Wiederherstellung der Ehre in die eigene Hand zu nehmen - der Blut- rächer steht unter dem Zwang, gegen die staatlichen Gesetze zu handeln und sich da- |
durch
selbst mehr oder weniger zu vernich- ten. Nach europäischem Verständnis geht im Handeln des Bluträchers in Ostanato- lien politische Rationalität Hand in Hand mit sozialer und ökonomischer Irrationalität: Wegen der Familienehre bleibt dem Täter in seiner, nach europäischem Verständnis tragischen Lage nur der Ausweg partieller oder völliger Selbstzerstörung. Blutrache ist Selbstaufgabe und Selbstzerstörung zu Gunsten eines traditionellen Ideals. |
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| 2. Konfliktlösungen und -begrenzungen | ||
| Die Methoden
der Konfliktlösung bzw. -begren- zung sind vielfältig. Sie reichen von zeichen- haften Handlungen (Verbalien, Einsetzen von Frauen, deren Tun "inoffiziell" ist und doch gleichzeitig den Konflikt deeskaliert) bis hin |
zur Delegation
der Konfliktbereinigung an Dritte. Als Dritte kommen dabei sowohl staatliche Instanzen (Polizei, Staatsanwalt- schaften und Gerichte) in Frage wie auch die o.g. Schlichter. |
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| Die Schlichter
müssen bestimmte Vorausset- zungen erfüllen: Bei Konflikten innerhalb der Familie hat in erster Linie das älteste männ- liche Familienmitglied diese Aufgabe wahrzu- nehmen. Bei Auseinandersetzungen zwi- schen Familien, die derselben Großfamilie zuzurechnen sind, aber durch kein gemein- sames lebendes Mitglied mehr verbunden sind, kann das Oberhaupt der Familie, d.h. die älteste oder angesehenste Persönlich- keit der politisch führenden Familie, mit der Entscheidung beauftragt werden. Stehen der |
Wahl eines
solchen Schlichters etwaige Spannungen entgegen, die sich aus dem Konkurrenzverhältnis zwischen den einzel- nen Familien ergeben, so werden sich die Konfliktparteien um einen "neutralen" Schlichter bemühen, von dem man annimmt, dass er an den internen Streitigkeiten nicht beteiligt ist; für die Auswahl des Schlichters und für dessen Verfahren ist entscheidend, dass keiner der vom Schlichtungsspruch betroffenen Parteien eine (weitere) Status- einbuße erleidet. |
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| Daher
bietet sich in erster Linie eine lokale re- ligiöse oder außerhalb der Hierarchie der be- troffenen soziologischen Gruppen angesiedel- te Persönlichkeit als Schlichter an. In Südost- anatolien fällt diese Rolle sehr oft einem Sheikh, dem Agha, einem Offizier oder einer Persönlichkeit aus der Politik zu. In jüngerer Zeit beansprucht sehr oft die PKK, die sich als politische Vertretung aller Kurden ver- |
steht,
die Rolle des Schlichters. Der oder die Schlichter müssen von beiden Konflikt- parteien anerkannt werden. Sie sollten un- abhängig sein und beide Konfliktparteien gleich behandeln. Die Frage der Schuld steht nicht zur Diskussion. Vielmehr geht es um den Versuch einer Annährung bei- der Konfliktparteien. |
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| Hierbei
ist es wichtig, dass der Schlichter be- reits Erfahrungen mit Schlichtungen hat und auf die Einhaltung der üblichen Rituale achtet. So sollte z.B. ein Schlichter wissen, dass sich Solidargemeinschaften in Ostanatolien immer noch über den urtümlichen Ritus ge- meinsamen Essens und Trinkens begründen und durch die zeremonielle Perpetuierung dieses Ritus die Gemeinschaft bzw. eine Bindung stabil gehalten oder neu manifestiert wird. Die Zusammensetzung der Essgemein- schaft und die Art des Essens demonstriert die Einheit der Solidarverbände und die Hier- archie der gegenseitigen Bindungen und |
Verpflichtungen.
Dies gilt vom Essen in der Kleinfamilie bis zum - fast rituellen - gemein- samen Essen von Segmenten der Dorfge- meinschaft oder der gesamten Dorfgemein- schaft. In der ostanatolischen traditionellen bäuerlichen Gesellschaft wird die Solidar- gemeinschaft grundsätzlich durch das An- gebot des rituellen gemeinsamen Teetrin- kens zu Anfang und zum Abschluss des Beisammenseins begründet bzw. demon- striert. Diese Funktion dieses Ritus wird von Menschen aus diesem Gebiet auch weiterhin in Deutschland eingehalten und bewahrt. |
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| So kann
man z.B. bei ersten Treffen der bei- den Konfliktparteien davon ausgehen, dass |
ein gemeinsames
Essen nicht stattfindet, um keine Bindung oder Verpflichtung einzugehen. |
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| Als weitere
gute Voraussetzungen für eine er- folgreiche Schlichtung wären möglicherweise die Fähigkeit eines Schlichters zur Kommu- |
nikation,
Problemlösungskompetenz und gute kulturelle und religiöse Kenntnisse zu nennen. |
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| Die Individuen
(auch Mitglieder der Schlichter- gruppe) sind im Interesse ihrer eigenen Le- bensführung und ihres eigenen Lebensstan- dards nicht immer bereit, sich den Verpflich- tungen zu unterwerfen, durch deren Anerken- nung und Befolgung die Gemeinschaft organi- siert wird und am Leben erhalten werden soll. Jedes Mitglied der Gemeinschaft hat auch ein eigenes politisches und ökonomisches Interesse. Es besteht grundsätzlich die Ge- fahr, dass dieses Interesse bei einzelnen |
Mitgliedern
der Gemeinschaft gegenüber dem Interesse der Solidargemeinschaft überwiegt oder dem Interesse der Solidar- gemeinschaft zuwiderläuft. Daher sind die Mitglieder der Gemeinschaft dazu gezwun- gen, ihre Gemeinsamkeit immer wieder zu demonstrieren. Die Aufgabe fällt generell in einer Dorfgemeinschaft den religiösen Füh- rern und dem Ältestenrat zu. Diese Struk- tur verliert in Deutschland immer mehr an Bedeutung. |
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| Der Verdacht,
das Gerücht oder auch eine Tatsache kann erst durch das von einer ver- bindlichen Autorität ausgesprochene Urteil beseitigt werden, dass die Vorwürfe unbe- |
rechtigt
sind. Daher wurde, wie oben bereits geschildert, der Schlichter oder Ältestenrat eingesetzt. |
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| Blutrache
wird auch von Großgrundbesitzern immer wieder als Herrschaftsinstrument ein- gesetzt, in dem z.B. zur Landgewinnung oder Machterweiterung bestimmte Dörfer oder Stämme mit dieser "Methode" gegeneinander |
ausgespielt
werden. Der ökonomische Ge- winn geht meist an die höchsten Autoritä- ten, wie z.B. den Großgrundbesitzer oder den Staat. |
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Gewaltanwendung
durch die
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Abbildung 2: Tatsächlich vorliegende "Ehrverletzung"
| Neutraler
formuliert kann unter einem Konflikt die Unvereinbarkeit von Handlungen oder Handlungswünschen verschiedener Akteure, den so genannten Konfliktparteien, verstan- den werden (vgl. Kempf, 1989). Fallen die |
Konfliktparteien
in ein und derselben Person zusammen, so kann man auch von einem in- neren Konflikt sprechen (z.B. Ehrbegriff und aus der Herkunftskultur stammende Vorstel- lungen, die verinnerlicht sind). |
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| Unvereinbarkeit
von Handlungen bedeutet, dass zumindest eine der Handlungen die an- dere(n) entweder in ihrer Durchführung oder in der Erreichung der damit verbundenen Handlungsziele behindert oder ganz ver- |
hindert.
Von einer Konfliktlösung kann folg- lich dann die Rede sein, wenn die Handlun- gen bzw. Handlungswünsche der Konflikt- parteien miteinander vereinbar gemacht wer- den. |
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| 2.1 Konfliktlösung durch Intentionsänderung | ||
| Bei Gefährdung
des Familienstammes, d.h. Verlust von Eigentum, Männern/Kriegern und Frauen kann eine Lösung ohne "Gesichtsver- lust" angenommen werden. Dies kann als ei- ne übergeordnete Dimension verstanden wer- den. Bei der in der Graphik dargestellten Kon- stellation wäre eine Konfliktlösung ab dem Punkt "Intention" möglich. Hier geht es da- rum, andere "Wege" für die Wiederherstellung der Ehre zu finden. Dabei wird abgewogen, wie hoch oder niedrig der eigene Gewinn bzw. Verlust ist. Eine Blutrache nur um der Blutra- che willen zu führen, wäre auch in diesem Sy- |
stem unsinnig,
da dadurch ein höherer "Ehr- verlust" erlitten werden kann, wenn z.B. der Stamm seine Weidegebiete oder Dörfer ver- liert oder eine Familie viel mehr Söhne als "geplant". Zunächst versucht die geschädig- te Seite, den Konflikt so weit hochzukochen, bis sie glaubt, entsprechend entschädigt zu werden und gleichzeitig der Gegenpartei so viel Angst zu machen, dass sie wiederum Sorge um ihr Eigentum hat. Mit diesem Wis- sen kann am diesem Punkt eine Vermittler- gruppe in die Verhandlungen zwischen bei- den Parteien eintreten. |
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| 2.2 Verhandlungen/Schlichtung | ||
| Erfolgreiche
Verhandlungen hängen von viel- fältigen Bedingungen ab, nicht zuletzt von der Bereitschaft der in den Konflikt verwickelten Parteien, durch Reden und Verhandeln eine |
Einigung
zu erzielen. Oft wächst die Bereit- schaft aus einem Patt oder übergeordneten Interessen heraus, in der jeder weitere Kon- flikt zu einer Schwächung führen könnte. |
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| Schlichtung
kann grob definiert werden als In- tervention einer dritten Partei in einem Kon- flikt mit dem Ziel, den Konflikt durch Verhand- lungen zu regeln und zu lösen. Ziel der Ver- hand lung kann im ersten Schritt erst einmal |
die Bereitschaft
beider Parteien sein, mit den Schlichtern zu sprechen. Erst diese Be- reitschaft ermöglicht weiteres Vorgehen, wie z.B. Verhandlungen etc. |
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| Idealerweise
würden zunächst getrennte Ge- spräche mit den Konfliktpartien geführt, um eine erste Annährung zu schaffen und damit auch die Rahmenbedingungen für möglicher- weise weitere Schritte. Hierbei können in klei- nen Zwischenschritten Boten und Übermittler indirekt in Aktion treten. Bestimmte Frauen |
im Dorf
könnten z.B. beim gemeinsamen Wäschewaschen oder bei der Feldarbeit eini- ge Informationen weitergeben, um damit auch die Stimmung abzuschätzen. Diese Vorinfor- mationen sind für die Schlichter besonders wichtig, um die beiden Konfliktparteien und ihre Interessen einschätzen zu können. |
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| Ein erster
wichtiger erkennbarer Schritt wäre die Eingrenzung des Konfliktes, wie z.B. die Einhaltung eines Waffenstillstandes. Ver- |
schiedene
Treffen an neutralen Orten und spä- teres gegenseitiges Besuchen würden weitere Schritte einer Schlichtung sein. |
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| Die Einigung
wird in der Regel in der Öffent- lichkeit durch einen bestimmten Austausch zum Ausdruck gebracht. So kann es sein, dass in der Öffentlichkeit bekannt gegeben wird, dass eine bestimmte Summe Geld für die Tötung eines Menschen gezahlt wird. Dieses Geld wird auch als Blutgeld bezeich- net. Auch die Vergabe von Land ist immer wieder beobachtet worden. Eine weitere |
Möglichkeit
ist die so genannte "Blutsverbin- dung". Diese erfolgt durch die Heirat zweier junger Menschen aus den beiden Konfliktpar- teien. Durch die Blutsverbindung soll gewähr- leistet werden, das keine weitere Blutrache folgt, da beide Parteien durch die Heirat eine Verwandtschaft und damit eine Blutsverbin- dung eingegangen sind. |
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| Die oben
skizzierten Konflikte sind auch in Deutschland aktuell, da seit den sechziger Jahren mehr als eine Million Menschen aus Ostanatolien als Flüchtlinge oder Arbeiter nach Deutschland immigiriert sind. Immer wieder werden deutsche Gerichte vor solche Probleme gestellt. Die Blutrache und ihre Funktionalität wird immer noch von vielen |
Menschen
aufrecht erhalten, weil bestimmte kulturelle Werte in der Diaspora eine Verstär- kung erfahren. Diese Verstärkung entsteht meistens aus dem Wunsch, "das Alte zu be- wahren", und als Gegenreaktion gegen die Diskriminierung und Ausgrenzung als Frem- der in der Diaspora. |
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| Dieses
Hintergrundwissen ist meines Erach- tens für Gerichtsentscheidungen, polizeili- |
ches Vorgehen
und vor allem, wenn es um Prävention geht, elementar. |
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(1) Vgl. Dazu Wießner (1996), van Brunissen (1982).
(2) vgl. E.R. Wiehn (1994).Zum Autor:
Ilhan Kizilhan, Dr. rer. soc., Dipl. Psych., Institut für Friedensforschung -Mittlerer Osten, Autor zahlreicher Studien zu ethnischen Minderheiten im Mittleren Osten, Wissenschaftlicher Berater für mehrere Kliniken in Deutschland zur Transkulturellen Psychiatrie/Psychologie, psych. Sachverständiger, Psychotherapeut. Mitarbeiter der Projektgruppe Friedensforschung an der Universität Konstanz.
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Literatur:
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