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Wiesbaden.
Die Novellierung des hessischen Wassergesetzes bleibt
nach der zweiten Lesung im Landtag ein heißes Eisen: Zwar hat
die CDU nach heftiger Kritik während der Anhörung die Lockerung
des Bauverbots in Überschwemmungsgebieten zurückgenommen. Andere
Veränderungen der von Umweltminister Wilhelm Dietzel (CDU)
vorgelegten Novelle fielen jedoch hinter den Regierungsentwurf
zurück, kritisierten SPD und Grüne. Da diese noch im Ausschuss
beraten werden müssen, wird eine dritte Lesung nötig.
So
hätten CDU und FDP in ihrem gemeinsamen Änderungsanstrag Passagen
zu Renaturierung einfach gestrichen und damit dokumentiert, dass
sie ökologische Zusammenhänge einfach nicht sehen sollten, kritisierte
die Opposition.
Auf
Widerstand treffen weiterhin auch die Pläne, die Privatisierung
der Wasserversorgung zu ermöglichen. Das Argument des FDP-Abgeordneten
Heinrich Heidel, den Kommunen fehle das Geld für notwendige Investitionen
lässt Ursula Hammann (Grüne) nicht gelten: Wasser sei keine normale
Handelsware, daher müssten die Kommunen im Sinne der Daseinsvorsorge
die Kontrolle behalten.
Der
CDU-Landtagsabgeordnete Roger Lenhard verteidigte den Änderungsantrag
als "Klarstellung". Es gehe nicht an, dass ökologische Aspekte
wirtschaftliche Gesichtspunkte verdrängten. (WET)
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