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" Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung
begrüßt alle
erfolgversprechenden
Maßnahmen und Aktivitäten zur Schaffung und Förderung
einer regionalen
Zusammenarbeit der kommunalen Gebietskörperschaften in der
Region.
Der Magistrat wird
daher beauftragt, für die im Bereich
der Wasserver-
und -entsorgung anfallenden Dienstleistungen zwischen den Gemeinden
und Landkreisen in der Region sowie der Stadt Kassel eine kooperative
Lösung anzustreben.
Ziel der regionalen
Kooperation soll es sein,
- das Eigentum an
der Wasserver- und -entsorgung im kommunalen
Besitz zu behalten,
- die Dienstleistungen
in diesem Bereich von Unternehmen, die sich
ganz oder mehrheitlich in öffentlicher Hand befinden, weiterhin auf
qualitativ hohem Niveau zu erbringen und
- Synergieeffekte,
die sich aus der Zusammenarbeit der lokalen
Wasserver- und -entsorger ergeben, den Bürgern in der Region
zugute kommen zu lassen."
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"Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
Der Abschnitt:
„ Ziele der regionalen ....zugute kommen zu lassen.“
soll durch folgende Punkte ersetzt werden.
Ziele
- Für eine regionale
Kooperation bei der Wasserver- und entsorgung ist eine organisatorische
Form zu finden,
- bei der die Anlagen
kommunales Eigentum bleiben und die Betriebsführung
durch kommunale Unternehmen beibehalten wird,
- die ein Höchstmaß an
demokratischer Kontrolle durch die von den Bürgerinnen und
Bürgern gewählten Gremien
ermöglicht,
- die einen Zwang zur
Ausschreibung von Dienstleistungen auf Dauer ausschließt,
- die einer Privatisierung oder Teilprivatisierung
keinen Vorschub leistet.
Synergieeffekte dürfen
nicht aus dem Abbau von Arbeitsplätzen
gewonnen werden und müssen unter demokratischer Kontrolle
den Bürgerinnen und Bürgern in der Region zugute kommen." |