Magistratsantrag
zur Gründung der WasserUnion GmbH
Der Magistrat
Kassel, 26. Mai 2003
- II - / - 20 - Vorlage-Nr.l01.15.676
Städtische Werke AG
Gründung der "WasserUnion GmbH"
Berichterstatter: Stadtkämmerer Dr. Barthel
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, folgenden Beschluß zu fassen:
1. Die Stadtverordnetenversammlung
stimmt der Gründung der WasserUnion GmbH durch die Energie-Aktiengesellschaft
Mitteldeutschland EAM und die Städtische Werke AG nach, Maßgabe
des beigefügten Gesellschaftsvertrages (Anlage 1), des Konsortialveltrages
(Anlage 2) und der Vereinbarung zwischen Stadt Kassel und Städtische
Werke AG (Anlage 3) zu.
2. Die räumliche
Begrenzung des Geschäftsfeldes auf die Bereiche Nordhessen, Ostwestfalen,
Südniedersachsen und Thüringen muss gesellschaftsvertraglich vorgesehen
werden.
Begründung:
Die Städtische
Werke AG (StW) beabsichtigt, mit der Energie-Aktiengesellschaft
Mittel-deutschland EAM (EAM) eine gemeinsame Gesellschaft im Bereich
der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung zu gründen.
Die StW gibt
zu der Gesellschaftsgründung folgenden Bericht:
Die Gesellschaft
soll mit einem Stammkapital von 25.000,00 Euro ausgestattet werden.
Die Gesellschafter StW und EAM werden davon jeweils 50 % übernehmen.
Geschäftsfelder sind Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Die
unternehmerische Tätigkeit soll sich auf - Erwerb, Pacht und Leasing
von Anlagen zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, - Errichtung
neuer Anlagen, - Übernahme von kompletten Betriebsführungen und
Erbringung von wasser- und abwasserwirtschaftlichen Dienstleistungen
sowie auf alle dem Unternehmensgegenstand dienenden Geschäfte erstrecken.
Die geplanten Aktivitäten sind gegenüber dem Aufgabenbereich des
Kasseler Entwässerungsbetriebes abgegrenzt, so dass keine Konkurrenzsituation
zu erwarten ist.
Zur Durchführung
des Geschäftsbetriebes bedient sich die Gesellschaft der Ressourcen
der Muttergesellschaften. Dabei sollen primär die technischen Kompetenzen
der StW in die gemeinsame Unternehmung eingebracht werden und für
die Akquisition die Verbindungen und Kontakte der EAM aus ihrem
Vertriebsgebiet federführend genutzt werden. Hieraus ergibt sich
für die Stadt Kassel ein wichtiges Interesse an der Gründung der
WasserUnion GmbH, da neben wirtschaftlichen Vorteilen aus der Nutzung
von Synergieeffekten auch eine gute Positionierung des Unternehmens
im Zuge der Liberalisierung der Märkte erfolgt.
Organe der Gesellschaft
sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Darüber
hinaus kann die Gesellschafterversammlung einen Beirat zur Beratung
in allen Fragen der Geschäftsentwicklung berufen.
Der Gesellschaftsvertrag
folgt in seinen Bestimmungen den Gesellschaftsverträgen der übrigen
Konzerntochterunternehmen im KVV-Verbund.
Der Gesellschaftsvertrag
wird durch eine Konsortialvereinbarung ergänzt. In ihr ist das gemeinsame
Verständnis und die loyale Zusammenarbeit der Gesellschafter zur
Erschließung des in der Entwicklung befindlichen Marktes der Wasserversorgung
und Abwasserbeseitigung durch sorgfältige Kombination der Stärken
beider Unternehmen. vereinbart. Der Leistungs- katalog bzw. Aufgabenverteilungsplan
ist Bestandteil der Konsortialvereinbarung.
Der Vorstand
der StW wird den StW-Aufsichtsrat regelmäßig über die Geschäftsentwicklung
und wichtige Tatbestände informieren. Diese Berichtspflicht ist
in der als Anlage 3 beigefügten Vereinbarung zwischen Stadt Kassel
und StW konkretisiert.
Der Aufsichtsrat
der StW hat der Gesellschaftsgründung in seiner Sitzung am 01.04.2003
grundsätzlich zugestimmt.
Die Vorlage wurde
zwischen Vertretern der Städtischen Werke, des Revisionsamtes, des
Rechtsamtes und des Finanzdezernates erörtert. Unterschiedliche
Auffassungen zwischen dem Revisionsamt und dem Rechtsamt einerseits
und den Städtischen Werken und dem Finanzdezernat andererseits bestehen
hinsichtlich der Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung, insbesondere
in Bezug auf eine mögliche Verletzung des Territorialprinzips sowie
das Bestehen eines "wichtigen Interesses" im Sinne von § 122 Abs.
2 HGO. Diesbezüglich sollte die abschließende Beurteilung der Entscheidung
der Kommunalaufsicht vorbehalten bleiben.
Der Magistrat
hat die Vorlage in seiner Sitzung am 26.05.2003 beschlossen.
Georg Lewandowski
Oberbürgermeister
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