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Die Zustimmung
des Magistrats zu einer Wasser-Union-GmbH bedeutet den ersten Schritt
zu einer Privatisierung unserer Wasserversorgung. Das darf nicht
durch die Darstellung von finanziellen Vorteilen für die geplante
GmbH überdeckt werden. Unser Grundgesetz, unsere Gemeindeordnung
und auch der europäische Grundlagenvertrag legen die Daseinsvorsorge
und damit auch das Wasser in die Hände der Kommunen. Aus gutem
Grund - die Lebensgrundlagen dürfen nicht zum Spekulationsobjekt
werden.
In England ist
mit der vollzogenen Privatisierung des Wassers die Wasserqualität
drastisch gesunken. Gesunken ist zugleich die Zahl der Beschäftigen
in den Wasserwerken. Drastisch gestiegen dagegen sind die Gehälter
der Hauptmanager und die Wasserpreise für die Verbraucher.
Um solchen gravierenden Privatisierungsfolgen vorzubeugen, verhinderten
die Bürger von Ottobrunn bei München den Verkauf der kommunalen
Wasserrechte. (...) So haben in Deutschland inzwischen 37 Bürgerentscheide
zum Thema Privatisierung des Wassers stattgefunden. Kein einziger
ist Pro-Privatisierung ausgegangen.
Darum:
Wehret den Anfängen auch in Kassel !
Rudolf
Schürmer, Kassel
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