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Lohfelden
/ Niestetal / Kaufungen. Niestetals Bürgermeister Rudi
Merwar spricht von einem Bärendienst , den die Landesregierung
den Kommunen leiste. Merwars Kritik richtet sich gegen eine geplante
Änderung der Gemeindeordnung, mit der Städten und Gemeinden bei
der Gründung neuer Gesellschaften engere Grenzen gezogen werden.
So sollen Privatunternehmen Vorrang genießen, wenn sie Aufgaben
genauso gut erledigen können wie Kommunen.
Ausgenommen
davon sind gesetzliche Aufgaben der Gemeinden in den Bereichen
Bildung, Gesundheit, Soziales, Sport sowie Abfall- und Abwasserbeseitigung.
Der Gesetzentwurf, der nächste Woche im Landtag beraten wird, gilt aber erst
bei Neugründungen oder Erweiterungen. Für kommunale Betriebe,
die bis 1. April 2004 gegründet wurden, gilt Bestandsschutz.
Wasserversorgung
ist ein Aufgabenfeld, das künftig auf dem Prüfstand steht. Die
Gemeinde Lohfelden betreibt diese in Eigenregie und will das
auch weiterhin tun, da es sich für Bürgermeister Michael Reuter
um einen "hochsensiblen Bereich" handelt. Sich wirtschaftlich
zu
betätigen
halte er für legitim, schließlich könne die Kommune daraus freiwillige
Leistungen für die Bürger finanzieren, beispielsweise zusätzliche
Kindergartenplätze. Sein Kollege Merwar ist der ansicht, die
Rechnung mit der Privatisierung kommunaler Aufgaben gehe nicht
auf. Niestetal habe geprüft, ob Arbeiten auf den Friedhöfen an
Private vergeben werden sollten. Im Ergebnis hätten die Anbieter
sich die "Rosinen herauspicken" wollen.
Kaufungens
Bürgermeister Peter Klein meint, das Land tue sich mit der Gesetzesänderung
keinen Gefallen. Kommunen stünden im Wettbewerb, seien gefordert,
sich wirtschaftlich zu behaupten. Diese Chance müsse ihnen bleiben.
Der
Sprecher des Innenministeriums, Michael Bußer, betont, es gehe
nicht darum, den Kommunen Fesseln anzulegen. Entscheidend seien
vielmehr zwei Aspekte, so Bußer. Zum einen gehe es um mehr Transparenz.
Kommunalpolitiker sollen in den Parlamenten regelmäßig informiert
werden, was in den kommunalen Gesellschaften vor sich geht. Das
zweite Ziel sei, einen fairen Wettbewerb zwischen Kommunen und
heimischem Handwerk zu ermöglichen. Deshalb wolle die Landesregierung,
dass vor Gründung eines kommunalen Betriebes genau geprüft wird,
ob damit eine Konkurrenz für Handel und Handwerk erzeugt wird.
Der Handwerkskammer Kassel geht der Gesetzentwurf nicht weit
genug. Die Kammer beklagt ungleiche Wettbewerbsvoraussetzungen.
Anders als Handwerksbetriebe unterlägen die Kommunen nämlich
nicht dem Risiko, pleite zu gehen. (KRI)
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