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Helsa
/ Lohfelden / Niestetal. Eine GmbH gründen,
Bauhofdienste auf dem freien Markt anbieten - das soll für die
Kommunen, geht es nach dem hessischen Innenministerium, künftig
schwieriger werden.
Ein
Entwurf zur Änderung des Paragrafen 121 der hessischen Gemeindeordnung
(HGO) sieht vor, dass eine Kommune sich nur dann wirtschaftlich
betätigen soll, wenn es keine privaten Unternehmen gibt, die
die Aufgabe ebenso gut erledigen könnten. Dadurch würde für mehr
Transparenz, Klarheit und Information gesorgt, heißt es in einer
Pressemitteilung des Ministeriums. Missbrauch und Wettbewerbsverzerrung
sollen so verhindert werden. Was Innenminister Volker Bouffier
in seiner Pressemitteilung als "klugen Kompromiss zwischen Wirtschaft
und Kommunen" bezeichnet, sehen einige Gemeinden im Kasseler
Osten eher als Einschränkung ihres Handlungsspielraumes.
Helsa
will sich die Möglichkeit, wirtschaftlich tätig zu sein, nicht
einfach nehmen lassen. Deshalb haben die Gemeindevertreter einen
mehrheitlichen Beschluss gefasst und den Gemeindevorstand aufgefordert,
bei der Landesregierung Beschwerde einzulegen, sagt der Erste
Beigeordnete, Wolfgang Köster. Die Formulierung, "nicht auch
durch einen privaten Dritten ebenso gut erfüllt werden kann",
nimmt der Gemeinde alle Möglichkeiten - denn irgendein Unternehmen
kann immer.
So
sieht es auch Lohfeldens Bürgermeister Michael Reuter. Seine
Gemeinde wäre zwar von der Novellierung nicht betroffen, aber
er ist der Meinung, sie enge den Bewegungsspielraum der Kommunen
ein. Niestetals Hauptamtsleiter Dieter Hartung sieht in der geplanten
Änderung ebenfalls eine Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung.
Die Markterkundung, wie sie der Gesetzesentwurf (siehe Hintergrund)
vorsieht, sei nur ein zusätzlicher Aufwand. Ob eine Änderung
eventuell auch finanzielle Einbußen für Niestetal nach sich zieht,
kann Volkmar Nockert, Leiter der Kämmerei, noch nicht sagen.
"Man muss erst einmal abwarten, was da wirklich kommt."
Und
was sagt der Landkreis daz? "Die Kommunen geben doch dem Mittelstand
das Geld, indem sie investieren", so Kreispressesprecher Harald
Kühlborn, der die geplante Regelung mit Kopfschütteln quittiert.
(BIZ/BEA)
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Der Vorschlag
des hessischen Innenministeriums zur Änderung des Paragrafen 121
der HGO sieht unter anderem vor, dass sich Kommunen nur mehr dann
wirtschaftlich betätigen sollen, wenn kein privates Unternehmen
die Aufgabe ebenso gut erledigen kann.
Will ein Kommune
künftig eine Gesellschaft erweitern oder neu gründen, muss dem
eine so genannte Markterkundung vorausgehen. Die jeweiligen Wirtschaftsverbände
geben eine Stellungnahme ab, die die Gemeindevertreter dem Änderungsvorschlag
nach öffentlich zu diskutieren haben.
Der Gesetzentwurf
sieht allerdings auch Bestandschutz für bereits bestehende kommunale
Unternehmen vor. (BLZ)
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