"Unser Wasser- Kassel"
Initiative Bürgerbegehren gegen die Privatisierung von Wasser in der Region

FR 29.9.2004

Hessen bekommt ein neues Wassergesetz

Mit dem jetzt vom Kabinett beschlossenen Entwurf will die CDU-Regierung in Hessen
künftig den Kommunen auch ermöglichen, die Wasserversorgung zu privatisieren


 

Wiesbaden, 28. September. gra. Das Kabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, dem eine Anhörung von betroffenen Verbänden vorausgegangen ist. Mit dem Wassergesetz will Hessen die Vorgaben der europäischen Wasserentnahmerichtlinie in geltendes Landesrecht umsetzen. Ziel sind eine "flussgebietsbezogene Bewirtschaftung" und der "gute Zustand" für oberirdische Gewässer und das Grundwasser.

Schwerpunkt des Gesetzes ist nach Darstellung des Umweltministeriums die Deregulierung. So eröffnet das Gesetz künftig die Möglichkeit, die Wasserversorgung zu privatisieren. Damit werde den Städten und Gemeinden die "echte Aufgabenübertragung auf private Dritte" ermöglicht.

Vereinfacht wird auch die "Gemeingebrauchsregelung" für die Nutzung eines Gewässers ohne besondere Zulassung. Wasserentnahme zur Gartenbewässerung aus Gewässern erster Ordnung ist damit künftig ohne besondere Zulassung und behördliche Genehmigung möglich. So können Gärtner künftig Flüssen wie dem Rhein, dem Main, der Fulda und der Lahn Wasser für die Bewässerung entnehmen - zehn Liter pro Sekunde, bis zu 1 000 Kubikmeter pro Jahr durch mobile Pumpen ohne besondere Genehmigung.

Entfallen sollen auch wasserrechtliche Vorschriften zur Beschränkung der Düngung in Uferbereichen. Diese ist laut Ministerium bereits durch Vorgaben der Düngeverordnung geregelt. Das Wassergesetz soll versuchen, Regelungen aus anderen Gesetzesvorhaben zu einem einheitlichen Gesetzentwurf zusammen zu fassen.

Das Wassergesetz räumt auch mit alten Vorschriften auf und versucht Doppelregelungen zu vermeiden. So gibt es künftig keine ausdrückliche Regelung für die Floßfahrt mehr. Die Floßfahrt gehöre "nicht mehr zur üblichen Form der Schifffahrt" und müsse deshalb auch nicht mehr gesetzlich geregelt sein, ist die Erkenntnis in Wiesbaden. Als "nicht zeitgemäß" sei die Floßfahrt daher ganz einfach zu streichen.