Wiesbaden,
28. September. gra. Das Kabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf
beschlossen, dem eine Anhörung von betroffenen Verbänden
vorausgegangen ist. Mit dem Wassergesetz will Hessen die Vorgaben
der europäischen Wasserentnahmerichtlinie in geltendes Landesrecht
umsetzen. Ziel sind eine "flussgebietsbezogene Bewirtschaftung" und
der "gute Zustand" für oberirdische Gewässer
und das Grundwasser.
Schwerpunkt
des Gesetzes ist nach Darstellung des Umweltministeriums die
Deregulierung. So eröffnet das Gesetz künftig die Möglichkeit,
die Wasserversorgung zu privatisieren. Damit werde den Städten
und Gemeinden die "echte Aufgabenübertragung auf private
Dritte" ermöglicht.
Vereinfacht
wird auch die "Gemeingebrauchsregelung" für die
Nutzung eines Gewässers ohne besondere Zulassung. Wasserentnahme
zur Gartenbewässerung aus Gewässern erster Ordnung
ist damit künftig ohne besondere Zulassung und behördliche
Genehmigung möglich. So können Gärtner künftig
Flüssen wie dem Rhein, dem Main, der Fulda und der Lahn
Wasser für die Bewässerung entnehmen - zehn Liter pro
Sekunde, bis zu 1 000 Kubikmeter pro Jahr durch mobile Pumpen
ohne besondere Genehmigung.
Entfallen
sollen auch wasserrechtliche Vorschriften zur Beschränkung
der Düngung in Uferbereichen. Diese ist laut Ministerium
bereits durch Vorgaben der Düngeverordnung geregelt. Das
Wassergesetz soll versuchen, Regelungen aus anderen Gesetzesvorhaben
zu einem einheitlichen Gesetzentwurf zusammen zu fassen.
Das
Wassergesetz räumt auch mit alten Vorschriften auf und versucht
Doppelregelungen zu vermeiden. So gibt es künftig keine
ausdrückliche Regelung für die Floßfahrt mehr. Die Floßfahrt gehöre "nicht mehr zur üblichen Form der
Schifffahrt" und müsse deshalb auch nicht mehr gesetzlich geregelt
sein, ist die Erkenntnis in Wiesbaden. Als "nicht zeitgemäß" sei
die Floßfahrt daher ganz einfach zu streichen.
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