.Nach
dem Vorbild der Niederlanden (s. RUNDBR. 556/2, 536/1, 533/1-2)
wollen die B90/DIE GRÜNEN einer weiteren Privatisierung
von Wasser- und Abwasserdienstleistungen einen Riegel vorschieben.
Zum 1. April 2005 hat die GRÜNE Bundestagsfraktion einen
Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht, der
den Verkauf weiterer kommunaler Wasser- und Abwasserbetriebe
untersagt. Bereits vorgenommenen Privatisierungen im Wasser-
und Abwassersektor wird allerdings Bestandskraft zuerkannt. In
der Begründung zu dem Gesetzentwurf heißt es u.a.:
„Es ist zu befürchten, dass eine weitere Privatisierung
der kommunalen Wasserwirtschaft zu einer Monopolwirtschaft für
Wassermultis führen wird.“
Unternehmen einer Größenordnung wie RWE AQUA, so die
Bedenken der GRÜNEN, „kümmern sich nicht um ökologische
Langzeitprobleme bei der Wasserver- und Abwasserentsorgung und
werden auf Dauer im 'Wassermarkt‘ Preisdiktate durchsetzen“.
In ihrem Gesetzesentwurf untersagen DIE GRÜNEN nicht nur Vollprivatisierungen,
sondern auch Teilprivatisierungen (privat public partnerships,
ppp). DIE GRÜNEN verweisen diesbezüglich u.a. auf das „Halle-Urteil“ des
Europäischen Gerichtshofes vom Januar 2005 (s. 787/1). Dieses
Urteil würde ohnehin eine Rekommunalisierung der kommunalen
Wasser- und Abfallwirtschaft nahelegen, da gemischt-wirtschaftliche
ppp-Gesellschaften künftig bei der Auftragsvergabe einem
EU-weiten Ausschreibungswettbewerb unterworfen würden.
In Brüssel ist nach den Worten des umweltpolitischen Sprechers
der GRÜNEN Bundestagsfraktion, WINFRIED HERMANN (MdB), bereits
abgeklärt worden, dass der GRÜNE Gesetzesantrag mit allen
EU-Bestimmungen konform geht. Ein Sprecher der EU-Kommission uns
gegenüber:
„Ob
Wasserdienstleistungen öffentlich-rechtlich
oder privat erbracht werden, ist die Angelegenheit der Mitgliedsstaaten.
Die EU-Kommission verficht
entschieden das Subsidiaritätsprinzip und mischt
sich hier nicht ein. Wir haben schließlich auch nichts gegen
die Untersagung von Wasserprivatisierung in den Niederlanden unternommen!“
Der Entwurf eines Gesetzes
zur Unterbindung weiterer Privatisierungen in der kommunalen
Wasserwirtschaft kann nebst ausführlicher
Begründung angefordert werden bei:
Bundestagsfraktion Bündnis
90/
DIE GRÜNEN - Pressestelle
11011 Berlin
Tel.: 030/227-5 72 12; Fax: 030/227-5 69 62
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