"Unser Wasser- Kassel"
Initiative Bürgerbegehren gegen die Privatisierung von Wasser in der Region

HNA 30.4.2005

Auch Privatfirmen dürfen Wasser liefern

CDU und FDP beschließen neues Gesetz


 

Wiesbaden. Der hessische Landtag hat ein neues Wassergesetz beschlossen. Auch in der abschließenden Debatte war unter den Fraktionen die im Gesetz festgeschriebene Möglichkeit umstritten, dass die Kommunen die Wasserversorgung künftig privatisieren können. Für das Gesetz stimmten CDU und FDP, SPD und Grüne lehnten es ab.

Mit dem Wassergesetz ist eine europaweite Richtlinie für Hessen umgesetzt worden. Sie schreibt Qualitätsstandards für Flüsse, Seen und das Grundwasser vor. Kernpunkte des Gesetzentwurfes sind der Hochwasserschutz und die Trinkwasserversorgung. Aus Sicht der Grünen ist auch der Hochwasserschutz in der Hessen-Regelung unzureichend.

Entgegen dem ursprünglichen Entwurf hatte die CDU nach einer Anhörung das Bauen in innerörtlichen Überschwemmungsgebieten wieder stark eingeschränkt. CDU und FDP hatten noch 2002 gegen die Proteste von Grünen und Umweltverbänden das vorher geltende vollständige Neubauverbot für Überschwemmungsgebiete aufgehoben.

Umweltminister Wilhelm Dietzel (CDU) zeigte sich zuversichtlich, dass die Kommunen bei der Privatisierung im Sinn ihrer Bürger entscheiden werden.

SPD und Grüne lehnten dagegen die volle Privatisierung ab. "Sie versuchen, Macht, Einfluss und Geldquellen zu verteilen", sagte der SPD-Abgeordnete Gernot Grumbach. Heinrich Hedel (FDP) befürwortete dagegen die Möglichkeit für Kommunen, die Wasserversorgung zu privatisieren. Der Staat setze die Standards, wer dann das Wasser liefere, sei egal. (LHE)