Wiesbaden.
Der hessische Landtag hat ein neues Wassergesetz beschlossen.
Auch in der abschließenden Debatte war unter den Fraktionen
die im Gesetz festgeschriebene Möglichkeit umstritten, dass
die Kommunen die Wasserversorgung künftig privatisieren können.
Für das Gesetz stimmten CDU und FDP, SPD und Grüne lehnten
es ab.
Mit
dem Wassergesetz ist eine europaweite Richtlinie für Hessen umgesetzt
worden. Sie schreibt Qualitätsstandards für Flüsse, Seen und
das Grundwasser vor. Kernpunkte des Gesetzentwurfes sind der
Hochwasserschutz und die Trinkwasserversorgung. Aus Sicht der
Grünen ist auch der Hochwasserschutz in der Hessen-Regelung unzureichend.
Entgegen
dem ursprünglichen Entwurf hatte die CDU nach einer Anhörung
das Bauen in innerörtlichen Überschwemmungsgebieten wieder stark
eingeschränkt. CDU und FDP hatten noch 2002 gegen die Proteste
von Grünen und Umweltverbänden das vorher geltende vollständige
Neubauverbot für Überschwemmungsgebiete aufgehoben.
Umweltminister
Wilhelm Dietzel (CDU) zeigte sich zuversichtlich, dass die Kommunen
bei der Privatisierung im Sinn ihrer Bürger entscheiden werden.
SPD
und Grüne lehnten dagegen die volle Privatisierung ab. "Sie versuchen,
Macht, Einfluss und Geldquellen zu verteilen", sagte der SPD-Abgeordnete
Gernot Grumbach. Heinrich Hedel (FDP) befürwortete dagegen die
Möglichkeit für Kommunen, die Wasserversorgung zu privatisieren.
Der Staat setze die Standards, wer dann das Wasser liefere, sei
egal. (LHE)
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