"Die
Luft wird dünner!" "Es brennt an allen Ecken
und Enden!"
Diese
Schlagworte bestimmten nach einem ZfK-Bericht (7/05) (Zeitung
für kommunale Wirtschaft) offenbar einen Workshop
des Berliner Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht
in der kommunalen Wirtschaft (Ewerk).
Der
Workshop beschäftigte sich u.a. mit den Konsequenzen mehrerer
Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu inhouse-Geschäften, privat-public-partnerships
(ppp) und interkommunaler Zusammenarbeit.
In
seinem "Halle-Urteil" hatte der EuGH bestimmt, dass
Kommunen ihren gemischtwirtschaftlichen Tochterunternehmen (ppp)
nur dann ohne EU-weite Ausschreibung Aufträge erteilen dürfen,
wenn die Kommunalunternehmen zu 100 Prozent im Besitz der jeweiligen
Kommune sind - wenn es sich also gar nicht um ppp-Geselschaften
handelt (siehe Wasser-Rundbrief 787/1). Ist privates Kapital
an den kommunalen Tochtergesellschaften beteiligt, muss der auftrag
auf jeden Fall EU-weit ausgeschrieben werden.
Auf
dem Workshop wurde deshalb die Position vertreten, dass für
Städte, die bestimmte aufgaben über kommunale Tochterunternehmen
selbst wahrnehmen wollen, "an einer Rekommunalisierung kein
Weg vorbeizuführen scheine". Das Thema ppp sei damit
eigentlich tot. Da aber für eine Rekommunalisierung [vermeintlich]
kein Geld in den kommunalen Kassen sei, laufe alles auf einen
Komplettverkauf der kommunalen Anteile an bislang gemischtwirtschaftlichen
Tochterunternehmen hinaus.
MARTIN
UEKMANN, Leiter der Rechtsabteilung der Stadtwerke Bielefeld
wird in der ZfK mit folgender Aussage zitiert:
"Zahlreiche
Stadtwerke seien gerade unter der Prämisse teilprivatisiert
worden, dass kommunaler Einfluss fortbesteht. Die Luxemburger
Rechtssprechung laufe dem zuwider. Beraubt man im Wettbewerb
stehende kommunale Unternehmen der Möglichkeit, mit den
eigenen Mehrheitsgesellschaften Geschäfte zu machen, werde
der Trend zum Verkauf kommunaler Anteile und damit zu oligopolistischen
Markstrukturen verstärkt."
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