"Unser Wasser- Kassel"
Initiative Bürgerbegehren gegen die Privatisierung von Wasser in der Region

taz 14.12.2005

Kartellamt gegen Eon

Das Bundeskartellamt will das Gasmonopol von Eon Ruhrgas knacken
und ordnete Vertragsänderungen an

TARIK AHMIA

 

Berlin. taz. - Monatelanger Streit mit Eon - jetzt hat das Bundeskartellamt die Geduld verloren. Mit einer Abmahnung will es den größten deutschen Gasversorger zwingen, für mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt zu sorgen. Das Kartellamt forderte die Eon Ruhrgas AG auf, Stadtwerke nicht mehr über viele Jahre an sich zu binden. Bis Oktober 2004 hat Eon Zeit, seine Verträge mit den Stadtwerken zu ändern. Viele dieser Kontrakte laufen 15 Jahre und länger.

"Diese Gaslieferverträge von Eon Ruhrgas verstoßen gegen europäisches und deutsches Kartellrecht", sagte Kartellamtspäsident Ulf Böge. Seine Behörde hatte herausgefunden, dass sich 70 Prozent der Stadtwerke im Netzgebiet von Eon langfristig verpflichtet haben, ihren gesamten Gasbedarf bei Eon einzukaufen. Auch die übrigen Ortsgasunternehmen innerhalb des Eon-Netzes würden mehr als 80 Prozent ihres Gasbedarfs beim Essener Energieriesen decken. Wer eine solche Marktmacht wie Eon besitzt, darf nach EU-Recht nur Lieferverträge mit einer maximalen Laufzeit von zwei Jahren abschließen.

"Mit den langfristigen Verträgen schottet Eon den Markt in unzulässiger Weise ab", sagte Ulf Böge. Eon Ruhrgas lehnte es gestern ab, sich zur Abmahnung zu äußern. "Wir prüfen den Entwurf", sagte ein Eon-Sprecher.

Verbraucherschützer begrüßen das Vorgehen der Kartellbehörde. "Mittelfristig werden dadurch entscheidende Weichen für mehr Wettbewerb im Gasmarkt gestellt, auch wenn die Entscheidung kurzfristig keine Vorteile für Verbraucher bring", sagte Holger Krawinkel von der Bundeszentrale der Verbraucherzentralen zur taz. Auch der Bund der Energieverbraucher sprach gestern von einer "Signalwirkung" und hofft auch langfristig sinkende Gaspreise für die Verbrauer.

Die nächste Eskalationsstufe scheint bereits vorprogrammiert: "Fall sich Eon der Abmahnung widersetzt, werden wir Eon mit einer Untersagungsverfügung zu einer sofortigen Änderung seiner Praxis auffordern", sagte Irene Sewczyk vom Bundeskartellamt zur taz. Doch dagegen hat das Unternehmen bereits gerichtlichen Widerstand angekündigt. Das Verfahren könnte sich über Jahre hinziehen.