Die
EU-Kommission hat erneut die interkommunale Zusammenarbeit
in Frage gestellt. Wie Mitte Januar
2005 bekannt wurde, hat die Kommission
einen Müllverbrennungs-Vertrag zwischen der Stadtreinigung Hamburg
(SRH) und vier umliegenden Landkreisen angegriffen. Der Vertrag zwischen
der SRH einerseits und den Landkreisen Harburg, Soltau-Fallingbostel,
Rotenburg und Stade würde nicht dem EU-Vergaberecht entsprechen.
Der 1995 „freihändig“ mit der SRH abgeschlossene
Vertrag hätte von den Landkreisen EU-weit ausgeschrieben werden
müssen. Müllverbrennungsverträge dürften nicht
einfach nach Gutdünken vergeben werden - auch nicht innerhalb
benachbarter Kommunen und Kreise. Nach Meinung der EU-Kommission
fallen auch Verträge zwischen öffentlichen Einrichtungen
unter das EU-Vergaberecht. Der Sprecher des Landkreises Harburg befürchtet,
dass mit dem Votum der EU-Kommission „allen Formen der kommunalen
Kooperation das Wasser abgegraben“ wird.
[Das
Votum der EU-Kommission stellt nach unserer Auffassung auch die
interkommunale Zusammenarbeit
in der Trinkwasserver- und in der Abwasserentsorgung in Frage.
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