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Die
Wasserleitungen und Wasserwerke sind Eigentum der Bürger einer Gemeinde. Sie
wurden von den Bürgern durch Umlagen bezahlt und werden von
der Stadtverwaltung verwaltet. Eigentümer sind also die Bürger
und nicht die Verwalter. (...) Die Verwaltung darf nur verwalten
und nicht verkaufen. Alle Rechtsgeschäfte, die auf diesem Gebiet
abgeschlossen wurden, sind unwirksam und müssen rückabgewickelt
werden. Im Falle einer Privatisierung müssten also die Bürger
ihre gezahlten Umlagen plus Zinsen zurückbekommen, aber das
geschieht nicht. Also ist es Diebstahl an den Bürgern.
Müssen
wir uns das gefallen lassen? Wenn auch der Verkaufserlös in die
Gemeindekasse einfließt, so haben die Bürger nichts davon. Es
werden nur alte Schulden beglichen, die nicht gemacht werden
durften und die bald schon wieder da sind. (...)
Was
ist nur los mit unseren Mitbürgern und Politikern? Muss man erst
Jurist sein, um zu erkennen, dass da ein großes Schwindelgeschäft
abläuft?
Eckhard
Fisseler, Felsberg
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