Ein
gleicher Steuersatz für Trinkwasser und Abwasser ist der
Schlüssel, um auf breiter Front auch die kommunalen Abwasser
betriebe privatisieren zu können (s. RUNDBR. 797, 763, ).
In den letzten drei Legislaturperioden war die„ steuerliche
Gleichbehandlung“ aber weder in den Ministerien noch im
Bundestag mehrheitsfähig.
Jetzt
soll zu Beginn der neuen Legislaturperiode ein neuer Anlauf unternommen
worden. Die wasserpolitischen Sprecher in der großen Koalition
scheinen in dem Punkt an einem Strang zu ziehen.
So
erklärte die SPD-Bundestagsabgeordnete PETRA BIERWIRTH vor
den versammelten Wasserwerkern auf der 4. Wasserwirtschaftlichen
Jahrestagung des Bundesverbandes der Deutschen Gas- und Wasserwirtschaft
(BGW) am 17.10.05 in Berlin, dass sie es als „wichtig“ erachtet, <i>„dass
die neue Bundesregierung zügig ihren Bericht zur steuerlichen
Gleichbehandlung von Trink- und Abwasser dem Parlament und der Öffentlichkeit
vorlegt. Dies ist leider in dieser Legislaturperiode nicht mehr
geschehen. Es wird daher in der neuen Wahlperiode eine wichtige
Aufgabe der Parlamentarier sein, dass die Bundesregierung hier
schnell handelt.“
Auch
der CDU-Abgeordnete ULRICH PETZOLD vertrat in seinem Referat
auf der BGW-Tagung die Auffassung, dass die durch § 18 a
Wasserhaushaltsgesetz eröffnete Möglichkeit zur Vollprivatisierung
der bislang hoheitlichen Abwasserentsorgung durch die steuerliche
Ungleichbehandlung bislang blockiert würde. Und der Staatssekretär
im Bundeswirtschaftsministerium GEORG WILHELM ADAMOWITSCH (SPD;
s. RUNDBRIEF 717/1) verabschiedete sich nach seinem Grußwort
von den Teilnehmern des BGW-Kongresses mit der Ankündigung,
jetzt sofort in die Koalitionsverhandlungen zu eilen, um endlich
die „steuerliche Gleichbehandlung“ durchzuziehen.
Damit war dem SPD-Staatssekretär der Applaus der BGW-Tagungsteilnehmer
sicher.
Denn
auch der BGW fordert – von vermeintlichen Effizienzsteigerungs-Kriterien
beseelt – seit Jahren die „steuerliche Gleichbehandlung“.
So appellierte BGW-Vizepräsident Dr. PETER REBOHLE auch
auf der Berliner BGW-Tagung an die neue Bundesregierung, die „steuerliche
Gleichbehandlung“ von Trinkwasser und Abwasser “zügig“ umzusetzen: “Durch
die Zusammenführung von Ver- und Entsorgung und die entsprechende
Nutzung von Synergiepotentialen können die Unter-
nehmen grundsätzlich kostengünstiger arbeiten. Das zeigen ganz eindeutig
die Erfahrungen der Unternehmen, die diesen Schritt gegangen sind.“ [Ganz
ohne „steuerliche Gleichbehandlung“!]
Einige
der Referate der BGW-Tagung können von der BGW-Hompage heruntergeladen
werden (via Pressemitteilung zur Tagung).
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