"Unser Wasser- Kassel"
Initiative Bürgerbegehren gegen die Privatisierung von Wasser in der Region

21.5.2006

Plant die Stadt Kassel erneut Wasserprivatisierung?
Pressemitteilung der Bürgerinitiative


 

Dieser Verdacht ergibt sich zwingend aus der Absicht des Magistrats, die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen weitere Wasserprivatisierung durch das Stadtparlament feststellen zu lassen.

Es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass der Magistrat ständig über das Paket stolpert, das ihm als erste Hälfte der erforderlichen 14.000 Unterschriften im Oktober 2004 treuhänderisch übergeben worden war. Ein Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens war damit ausdrücklich nicht verbunden.

Wenn der Magistrat sich nun das Bürgerbegehren vom Hals schaffen will, obwohl eine rechtliche Grundlage dafür in der Hessischen Gemeindeordnung nicht zu finden ist, dann stehen wohl – just nachdem die Kommunalwahlen gelaufen sind! – erneut Absichten an, zum Beispiel die Stadtwerke und damit die Trinkwasserversorgung ganz oder teilweise zu verkaufen und/oder im Umland kommunale Wasserwerke einzukaufen. Was sonst könnte der Grund sein?

Höchste Zeit also, das Bürgerbegehren mit Nachdruck weiter zu betreiben!

Hat sich doch inzwischen erwiesen, dass die 110 Millionen DM für den 25-prozentigen Teilverkauf der Städtischen Werke Aktiengesellschaft im Jahre 2000 schon längst im städtischen Haushaltsloch versackt sind und dafür jährlich ein Viertel der Gewinne der Städtischen Werke dem städtischen Haushalt verloren gehen (Im Jahr 2004 waren dies 4,5 Mio Euro).

Dass Private, insbesondere profitgierige Großkonzerne „alles besser und billiger“ machen, diese verlogene Zweckpropaganda spüren Bürgerinnen und Bürger täglich (Strom-, Gaspreiserhöhungen, usw.). Das Gegenteil ist richtig: Gebühren hoch, Vernachlässigung des teuren Leitungsnetzes mit nachhaltiger Gefährdung der Gesundheit der Bürger, 'Abschmelzen' der Beschäftigten.

Wie wir vorhergesagt haben, ist auf die Meinung der Mehrheiten im Rathaus in Sachen Wasserprivatisierung kein Verlass. Deshalb müssen die Bürgerinnen und Bürger sich direkt zu Wort melden: im dem Begehren nach einem Bürgerentscheid.