Dieser
Verdacht ergibt sich zwingend aus der Absicht des Magistrats,
die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens
gegen weitere Wasserprivatisierung durch das Stadtparlament feststellen
zu lassen.
Es
ist ziemlich unwahrscheinlich, dass der Magistrat ständig über
das Paket stolpert, das ihm als erste Hälfte der erforderlichen
14.000 Unterschriften im Oktober 2004 treuhänderisch übergeben
worden war. Ein Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit des
Bürgerbegehrens war damit ausdrücklich nicht verbunden.
Wenn
der Magistrat sich nun das Bürgerbegehren vom Hals schaffen
will, obwohl eine rechtliche Grundlage dafür in der Hessischen
Gemeindeordnung nicht zu finden ist, dann stehen wohl – just
nachdem die Kommunalwahlen gelaufen sind! – erneut Absichten
an, zum Beispiel die Stadtwerke und damit die Trinkwasserversorgung
ganz oder teilweise zu verkaufen und/oder im Umland kommunale Wasserwerke
einzukaufen. Was sonst könnte der Grund sein?
Höchste Zeit also, das Bürgerbegehren
mit Nachdruck weiter zu betreiben!
Hat
sich doch inzwischen erwiesen, dass die 110 Millionen DM
für
den 25-prozentigen Teilverkauf der Städtischen Werke Aktiengesellschaft
im Jahre 2000 schon längst im städtischen Haushaltsloch
versackt sind und dafür jährlich ein Viertel der Gewinne
der Städtischen Werke dem städtischen Haushalt
verloren gehen (Im Jahr 2004 waren dies 4,5 Mio Euro).
Dass
Private, insbesondere profitgierige Großkonzerne „alles
besser und billiger“ machen, diese verlogene Zweckpropaganda
spüren Bürgerinnen und Bürger täglich
(Strom-, Gaspreiserhöhungen, usw.). Das Gegenteil
ist richtig: Gebühren
hoch, Vernachlässigung des teuren Leitungsnetzes
mit nachhaltiger Gefährdung der Gesundheit der Bürger,
'Abschmelzen' der
Beschäftigten.
Wie
wir vorhergesagt haben, ist auf die Meinung der Mehrheiten
im Rathaus in Sachen Wasserprivatisierung kein Verlass.
Deshalb müssen die Bürgerinnen und Bürger sich direkt zu
Wort melden: im dem Begehren nach einem Bürgerentscheid.
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