11.10.2006
Berliner
Bürger wollen von RWE
ihre Wasserversorgung
zurück haben!
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Die
Berliner Wasserbetriebe versorgen ca. 3,3 Millionen Berlinerinnen
und Berliner mit Trink- und Abwasser. Es ist der größte
städtische Wassserversorgungsbetrieb in Europa.
1999
erwarben die Privaten Unternehmen RWE und Veolia 49,9% der
Anteile – das Land Berlin hält 50,1% . Das Berliner
Parlament beschloß 1999 aein Gesetz zur Teilprivatisierung
der Berliner Wasserbetriebe. (TPrG)
• Die
Privaten Konzerne stellen seit 1999 die unternehmerische
Führung .
• Der Kaufpreis betrug 1,7 Mrd. Euro.
Die
Wasserpreise stiegen nach der Privatisierung kontinuierlich
an.
Im
Privatisierungsvertrag von 1999 wurde eine Preisstabilität
bis zum 31.12.2003 vereinbart. Schon am 1.1.2004 stiegen
die Preise um 15%, im Jahr 2005 nochmals um plus 5,4% und
im Jahr 2006 um plus 2,5%.
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Renditegarantie
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Im
geheimen Konsortialvertrag von 1999 wurde im §23(7) die
Renditegarantie vereinbart.
"Wird § 3
TPrG ganz oder teilweise für nichtig oder aufgrund einer
Entscheidung eines Verfassungsgerichts mit höherrangigem
Recht für unvereinbar erklärt ("Nichtigerklärung'')
und führt die Nichtigerklärung zu wirtschaftlichen
Nachteilen der BWB („Nachteile"), so ist .das Land
Berlin verpflichtet, unverzüglich gemeinsam mit der BWB,
der Holding und der BB-AG zu prüfen, welche rechtlichen
und/oder tatsächlichen Maßnahmen geeignet sind,
die Nachteile dar BWB in vollem Umfang auszugleichen. Der Senat
von Berlin wird insbesondere prüfen, ob die Nachteile
durch eine Novellierung, des TPrG ausgeglichen werden können.
Ferner wird das Land Berlin gemeinsam mit der BWB, der Holding
und der BB-AG nach besten Kräften versuchen, strukturelle,
operative und sonstige unternehmerische Maßnahmen zur
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der BWB-Gruppe, insbesondere
im Kerngeschäft und Wettbewerbsgeschäft, vorzubereiten
und durchzuführen, welche die Nachteile der BWB ausgleichen
können. Soweit die Nachteile der BWB durch die in Satz
2 oder Satz 3 genannten Maßnahmen nicht ausgeglichen
werden, da das Land Berlin die ihm möglichen Maßnahmen
nicht getroffen oder an den von der Holding und der BB-AG vorgeschlagenen
Maßnahmen nicht mitgewirkt hat, obwohl ihm dies ohne
wirtschaftliche Nachteile und ohne gegen höherrangiges
Recht oder eine gerichtliche Entscheidung zu verstoßen
möglich gewesen wäre, verpflichtet sich das Land
Berlin, der BB-AG die geringeren Gewinne oder höheren
Verluste der BB-AG aus dem StG-Vertrag l, die auf der Nichtigerklärung
beruhen, in vollem Umfang auszugleichen. Soweit die Nachteile
der BWB durch die in Satz 2 oder 3 genannten Maßnahmen
nicht ausgeglichen werden, obwohl das Land Bertin die ihm möglichen
Maßnahmen getroffen und an den von der Holding und der
BB-AG vorgeschlagenen Maßnahmen mitgewirkt hat, ist das
Land Berlin verpflichtet, der BB-AG die Hälfte der geringeren
Gewinne oder höheren Verluste der BB-AG aus dem StG-Vertrag
l, die auf der Nichtigerklärung beruhen und durch die
vorgenannten Maßnahmen nicht
ausgeglichen werden, abzugleichen. Der Ausgleich nach Satz 4 und
Satz 5 erfolgt durch eine teilweise oder vollständige Abtretung
des Gewinnanspruchs des Landes Berlin gegen die BWB für das
jeweilige Geschäftsjahr. Sofern der abgetretene Gewinnanspruch
des Landes Berlin niedriger ist als der auszugleichende Betrag, wird
das Land Berlin der BB-AG den Differenzbetrag erstatten."
Das Teilprivatisierungsgesetz
von 1999 wurde in Teile für verfassungswidrig erklärt.
Die Verfassungswidrigkeit bezog sich auf die Kalkulation des
Gewinns im Wasserpreis. Damit entfaltete der obige Text seine
volle Wirkung!
Wegen des
oben zitierten §23(1) der „Renditegarantie“ im
Konsortialvertrag wurde im Jahr 2003 das Teilprivatisierungsgesetz
novelliert und werthaltig den Forderungen von RWE und Veolia
angepasst.
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Tarifkalkulation
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Die Tarife
werden auf der Grundlage des Kostendeckungsprinzips zuzüglich
des Gewinns (kalkulatorische Zinsen) festgelegt. Es handelt
sich um einen Monopolbetrieb.
Das Besondere
ist, daß der jährliche Gewinnanspruch von RWE und
Veoli sich nicht auf den gezahlten Kaufpreis bezieht. Die Bemessungsgrundlage
für die kalkulatorischen Zinsen (Gewinn) wächst jährlich
an.
Es
handelt sich um : das „betriebsnotwendigen Kapital“.
Laut Aussage
des Senats wird sich das betriebsnotwendige Kapital, welches
die Grundlage für „r“ (Rendite) bildet, wie
folgt entwickeln:
2004
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2005
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2006
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2007
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2008
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2009
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3,3
Mrd.€
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3,5
Mrd.€
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3,7
Mrd.€
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3,9
Mrd.€
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4,0
Mrd. €
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4,1
Mrd.€
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Diese
Regelung, gekoppelt mit der Renditegarantie, führt
damit zu ständig steigenden Preisen.
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Senken
die Berliner der Wasserverbrauch muß das Land die
versprochene Rendite zahlen!
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Werden
Mengenrabatte für Großabnehmer eingeführt
steigen die Preise nochmals vor allem für die Kleinhaushalte
(von denen es in Berlin sehr viele gibt) und die Bewohner
von Ein- Zweifamilienhäuser
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Die
Investitionen erhöhen die Bemessungsgrundlage für
die Gewinnkalkulation. Unterbleiben die notwendigen Investitionen
führt das zur langfristigen Schädigung des Rohrleitungsnetzes
und zum Abbau sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze
im Handwerk.
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Der
Vertrag ist auf 28 Jahre geschlossen.
Wir
fordern den Senat von Berlin auf, die Konditionen der
Rückabwicklung der Teilprivatisierung der Berliner
Wasserbetriebe offen zu legen!
Wir
wollen raus aus dem Knebelvertrag!
Wir
forden RWE und Veolia auf, den Berlinern die Wasserbetriebe
zurückzugeben!
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