FREIBURG. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos will die Energiekonzerne
zwingen, ihre Netzentgelte für Strom und Gas stärker
zu senken. Der CSU-Politiker präsentierte am Donnerstag
den Entwurf einer Verordnung, mit der die Festlegung der Entgelte
für den Zugang zu den Strom- und Gasversorgungsnetzen neu
geregelt werden soll.
Dabei
schwenkt das Ministerium auf ein völlig neues System um,
auf die sogenannte Anreizregulierung: Bisher wurden die Netzentgelte
auf Basis der zugrunde liegenden Kosten durch die Bundesnetzagentur
genehmigt. Künftig werden sich alle Netzbetreiber an den Kosten
des billigsten Anbieters orientieren müssen. Ausgenommen sind
nur kleine Unternehmen mit weniger als 20.000 angeschlossenen Kunden.
Das
Gesetz soll 2009 in Kraft treten und den Energiekonzernen Erlös-Obergrenzen
vorgeben, die sich unter anderem an der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt
orientieren. Netzbetreiber, deren Kosten höher liegen als jene
des billigsten Unternehmens, sollen acht Jahre Zeit bekommen, um
die "ermittelten Ineffizienzen" abzubauen. Zusätzlich
soll für die gesamte Netzbranche eine "allgemeine Vorgabe
zur Steigerung der Produktivität um jährlich 1,5 Prozent" gelten.
Während Verbraucherverbände das begrüßen, stößt
der Verordnungsentwurf beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
auf Kritik: "Das Wirtschaftsministerium legt die Hürde
zu hoch", sagte der stellvertretende VKU-Hauptgeschäftsführer
Michael Wübbels. Die Vorgabe, innerhalb von nur acht Jahren
das Niveau des effizientesten Netzbetreibers zu erreichen, sei nicht
zu schaffen - zumal auch das billigste Unternehmen selbst um 1,5
Prozent jährlich billiger werden müsse. Der VKU schlägt
vor, sich am durchschnittlichen Netzbetreiber zu orientieren
und keine generelle Preisreduktion pro Jahr vorzusehen.
Nach
den zum Teil drastischen Absenkungen der Netzentgelte für
2006 und 2007 sowie einer bevorstehenden zweiten Runde im Jahr 2008
gebe es kaum noch Spielräume für weitere Kostensenkungen
innerhalb kurzer Zeit, moniert der VKU. Die Folgen seien unausweichlich: "Wenn
der Netzbetrieb keine Erlöse mehr abwirft, fehlen auch die Mittel
für Investitionen in den Unterhalt, die Erneuerung und den Ausbau
der Netze." In letzter Konsequenz stehe die Existenz der kommunalen
Netzbetreiber auf dem Spiel - und das könne "nicht im Interesse
eines funktionierenden Wettbewerbs sein".
Der
Verordnungsentwurf soll nach Willen des Wirtschaftsministers
nach der Ressortabstimmung durch das Bundeskabinett beschlossen
werden; anschließend bedarf er der Zustimmung des Bundesrates.
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