"Unser Wasser- Kassel"
Initiative Bürgerbegehren gegen die Privatisierung von Wasser in der Region

Kasseler-Linke-ASG 10.12.2007


Pressemitteilung

Haushaltssanierung über Abwassergebühr
nicht zulässig

 

 

 

 

 

 

 

In einem Erlass vom 28.11.2007 hat das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport klargestellt, dass die Erhebung von Bürgschaftsrisikobeiträgen von Eigenbetrieben rechtlich nicht zulässig ist.

Damit wird der von der Kasseler Linke.ASG bereits mehrfach verdeutlichte Standpunkt bestätigt, dass die Einnahmen von allein 650.000 Euro von den Kasseler Entwässerungsbetrieben (KEB) für Bürgschaftsverzinsung im Haushaltsentwurf gestrichen werden müssen. Dabei erhält der Eigenbetrieb KEB als Bestandteil der Stadtverwaltung Kassel die gleichen Kreditbedingungen wie die Stadtkasse, eine Bürgschaftserklärung ist damit nicht notwendig und würde von der Stadt auch nicht abgegeben.

„Für die BürgerInnen bedeutet die notwendige Neuberechnung der Abwassergebühr eine echte Geldersparnis. Die notwendigen Gelder für die Kanalsanierung werden ohne Bürgschaftsabgabe an den Stadthaushalt zu einer geringeren Gebührenanhebung führen.“ erklärte Norbert Domes, Fraktionsvorsitzender der Kasseler Linke.ASG und fährt fort, „Jetzt muss nur noch die Zahlung der Eigenkapitalverzinsung von den Eigenbetrieben an den Stadtsäckel deutlich reduziert werden, dann können die Eigenbetriebe ihre Arbeit für die BürgerInnen wieder ohne Zusatzlasten aufnehmen.“

 


HNA 11.12.2007

Stavo-Beschlüsse in Kürze
Thema: Abwassergebühren

 

Die geplante Erhöhung der Abwassergebühren wurde kurzfristig von der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung genommen. Der Hintergrund: Die Gebühren sind Teil des Wirtschaftsplanes des Kasseler Entwässerungsbetriebs (KEB). Der enthält so genannte Risikoprivisionen für eine Bürgschaft der Stadt. Die Aufsichtsbehörde hat dagegen rechtliche Bedenken. [Hervorhebung durch die Redaktion "Unser Wasser gehört uns!]