In
einem Erlass vom 28.11.2007 hat das Hessische Ministerium des
Inneren und für Sport klargestellt, dass die Erhebung von
Bürgschaftsrisikobeiträgen von Eigenbetrieben rechtlich
nicht zulässig ist.
Damit
wird der von der Kasseler Linke.ASG bereits mehrfach verdeutlichte
Standpunkt bestätigt, dass die Einnahmen von allein 650.000
Euro von den Kasseler Entwässerungsbetrieben (KEB) für
Bürgschaftsverzinsung im Haushaltsentwurf gestrichen werden
müssen. Dabei erhält der Eigenbetrieb KEB als Bestandteil
der Stadtverwaltung Kassel die gleichen Kreditbedingungen wie die
Stadtkasse, eine Bürgschaftserklärung ist damit nicht notwendig
und würde von der Stadt auch nicht abgegeben.
„Für die BürgerInnen bedeutet die notwendige Neuberechnung
der Abwassergebühr eine echte Geldersparnis. Die notwendigen
Gelder für die Kanalsanierung werden ohne Bürgschaftsabgabe
an den Stadthaushalt zu einer geringeren Gebührenanhebung führen.“ erklärte
Norbert Domes, Fraktionsvorsitzender der Kasseler Linke.ASG und fährt
fort, „Jetzt muss nur noch die Zahlung der Eigenkapitalverzinsung
von den Eigenbetrieben an den Stadtsäckel deutlich reduziert
werden, dann können die Eigenbetriebe ihre Arbeit für die
BürgerInnen wieder ohne Zusatzlasten aufnehmen.“
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