"Unser Wasser- Kassel"
Initiative Bürgerbegehren gegen die Privatisierung von Wasser in der Region

ExtraTip 12.12.2007


Machtwort vom Minister

Städtische Werke sollen Wasserpreise um 35 Prozent senken
– Helbig: „Werden uns wehren“

 

 

 

 

 

 

 

Kassel. Im Kampf um niedrigere Wasserpreise hat Wirtschaftsminister Alois Rhiel Kartellverfahren gegen zwei Unternehmen aus Frankfurt und Kassel weiter vorangetrieben. Wie er am Dienstag in Wiesbaden mitteilte, muss die Frankfurter Mainova die Wasserpreise um 37 Prozent senken. „Ich sehe in Frankfurt einen erheblichen Preissenkungsbedarf. Deshalb habe ich eine Verfügung unterzeichnet, die einen vierköpfigen Haushalt im Durchschnitt um 127 Euro pro Jahr entlastet. Ein Drei-Personen-Haushalt spart rund 100 Euro“, erklärte Rhiel.

Er sagte ferner: „Überhöhte Wasserpreise sind unsozial und treiben die Inflation voran. Als Wirtschaftsminister ist es meine Pflicht, die Verbraucher zu schützen vor der Marktmacht der Monopolisten. Denn Wasserkunden haben keine Wahlmöglichkeiten zwischen unterschiedlichen Anbietern.“ Die Verfügung gilt ab sofort. Dagegen kann die Mainova klagen, was eine aufschiebende Wirkung zur Folge hätte.

In einem 44-seitigen Anhörungsschreiben an die Städtischen Werke in Kassel fordert der Wirtschaftsminister eine Preissenkung um 35 Prozent. Dies würde einen vierköpfigen Haushalt um jährlich 119 Euro entlasten. „In dem Schreiben fordern wir die Städtischen Werke ein allerletztes Mal dazu auf, freiwillig die Preise zu senken oder den hohen Preisabstand endlich durch stichhaltige Gründe zu rechtfertigen. Aufgrund kartellrechtlicher Untersuchungen erscheint die Preissenkung derzeit als geboten. Die letzte Stufe des Verfahrens wäre dann die Preissenkungs-Verfügung“, sagte Rhiel.

Rhiel wirft den Unternehmen vor, überhöhte Preise zu fordern und die Monopolstellung auszunutzen. „Es darf nicht sein, dass die Aktionäre des E.ON-Konzerns – mit Hilfe der Beteiligungen der Thüga – Monopolgewinne an den Wasserhähnen in Frankfurt und Wetzlar abzapfen. Gleiches gilt für Vattenfall in Kassel“, sagte er. Rhiel übte auch Kritik an der Praxis sogenannter „Quersubventionierungen“ von Kommunen. „Wasserunternehmen in überwiegend kommunalem Eigentum dürfen auch keinen Monopolmissbrauch betreiben. Überhöhte Extra-Gewinne sind zur Finanzierung der Kommunalhaushalte nicht nötig und nicht gerechtfertigt. Der Wasserverbrauch ist zudem eine höchst unsoziale Bemessungsgrundlage für die Beteiligung der Bürger an kommunalen Aufgaben.“

Grundlage für die Kartellverfahren ist ein von Experten des Wirtschaftsministeriums vorgenommener umfangreicher bundesweiter Vergleich von 270 Wasserunternehmen. Bei der Auswahl der Vergleichsunternehmen wurden die Topographie und wesentliche Daten der Versorgungsstruktur der Vergleichsunternehmen berücksichtigt, darunter die Länge der Wasserleitungen, die Versorgungsdichte, die Wasserabgabestruktur – also der Anteil der Wasserlieferung an Haushalts- und Kleingewerbekunden oder an größere Sondervertragskunden, sowie die notwendigen Wasserspeicher.

Bei den Städtischen Werken in Kassel gibt man sich kämpferisch: „Es handelt sich in unserem Fall nicht um eine Preisenkungsverfügung, sondern um ein Auskunftsbegehren. Wenn unsere Auskünfte bezüglich der Preisgestaltung das Ministerium nicht zufrieden stellen und sie uns eine Preissenkungsverfügung reindrücken, werden wir uns zu wehren wissen“, sagt Ingo Pijanka, Pressesprecher der Städtischen Werke. Schließlich seien die Preise seit 12 Jahren nicht erhöht worden, von überhöht oder unsozial könne demnach nicht die Rede sein.