Kassel. Im
Kampf um niedrigere Wasserpreise hat Wirtschaftsminister Alois
Rhiel Kartellverfahren gegen zwei Unternehmen aus Frankfurt und
Kassel weiter vorangetrieben. Wie er am Dienstag in Wiesbaden
mitteilte, muss die Frankfurter Mainova die Wasserpreise um 37
Prozent senken. „Ich sehe in Frankfurt einen erheblichen
Preissenkungsbedarf. Deshalb habe ich eine Verfügung unterzeichnet,
die einen vierköpfigen Haushalt im Durchschnitt um 127 Euro
pro Jahr entlastet. Ein Drei-Personen-Haushalt spart rund 100
Euro“, erklärte Rhiel.
Er
sagte ferner: „Überhöhte Wasserpreise sind unsozial
und treiben die Inflation voran. Als Wirtschaftsminister ist es meine
Pflicht, die Verbraucher zu schützen vor der Marktmacht der
Monopolisten. Denn Wasserkunden haben keine Wahlmöglichkeiten
zwischen unterschiedlichen Anbietern.“ Die Verfügung gilt
ab sofort. Dagegen kann die Mainova klagen, was eine aufschiebende
Wirkung zur Folge hätte.
In
einem 44-seitigen Anhörungsschreiben an die Städtischen
Werke in Kassel fordert der Wirtschaftsminister eine Preissenkung
um 35 Prozent. Dies würde einen vierköpfigen Haushalt um
jährlich 119 Euro entlasten. „In dem Schreiben fordern
wir die Städtischen Werke ein allerletztes Mal dazu auf, freiwillig
die Preise zu senken oder den hohen Preisabstand endlich durch stichhaltige
Gründe zu rechtfertigen. Aufgrund kartellrechtlicher Untersuchungen
erscheint die Preissenkung derzeit als geboten. Die letzte Stufe
des Verfahrens wäre dann die Preissenkungs-Verfügung“,
sagte Rhiel.
Rhiel
wirft den Unternehmen vor, überhöhte Preise zu fordern
und die Monopolstellung auszunutzen. „Es darf nicht sein, dass
die Aktionäre des E.ON-Konzerns – mit Hilfe der Beteiligungen
der Thüga – Monopolgewinne an den Wasserhähnen in
Frankfurt und Wetzlar abzapfen. Gleiches gilt für Vattenfall
in Kassel“, sagte er. Rhiel übte auch Kritik an der Praxis
sogenannter „Quersubventionierungen“ von Kommunen. „Wasserunternehmen
in überwiegend kommunalem Eigentum dürfen auch keinen Monopolmissbrauch
betreiben. Überhöhte Extra-Gewinne sind zur Finanzierung
der Kommunalhaushalte nicht nötig und nicht gerechtfertigt.
Der Wasserverbrauch ist zudem eine höchst unsoziale Bemessungsgrundlage
für die Beteiligung der Bürger an kommunalen Aufgaben.“
Grundlage
für die Kartellverfahren ist ein von Experten des
Wirtschaftsministeriums vorgenommener umfangreicher bundesweiter
Vergleich von 270 Wasserunternehmen. Bei der Auswahl der Vergleichsunternehmen
wurden die Topographie und wesentliche Daten der Versorgungsstruktur
der Vergleichsunternehmen berücksichtigt, darunter die Länge
der Wasserleitungen, die Versorgungsdichte, die Wasserabgabestruktur – also
der Anteil der Wasserlieferung an Haushalts- und Kleingewerbekunden
oder an größere Sondervertragskunden, sowie die
notwendigen Wasserspeicher.
Bei
den Städtischen Werken in Kassel gibt man sich kämpferisch: „Es
handelt sich in unserem Fall nicht um eine Preisenkungsverfügung,
sondern um ein Auskunftsbegehren. Wenn unsere Auskünfte bezüglich
der Preisgestaltung das Ministerium nicht zufrieden stellen und sie
uns eine Preissenkungsverfügung reindrücken, werden wir
uns zu wehren wissen“, sagt Ingo Pijanka, Pressesprecher der
Städtischen Werke. Schließlich seien die Preise seit 12
Jahren nicht erhöht worden, von überhöht oder unsozial
könne demnach nicht die Rede sein.
|