"Unser Wasser- Kassel"
Initiative Bürgerbegehren gegen die Privatisierung von Wasser in der Region

HNA 12.2.2007


Sprengstoff im Kanal

Hessen:
Private Anschlüsse müssen überprüft werden
Fristen und Kosten unklar

Von Petra Wettlaufer-Pohl

 

KASSEL / WIESBADEN. Wenn die Dachrinne leckt oder die Heizung streikt, sind die Folgen schnell spürbar. Wenn dagegen der Kanal undicht ist, merkt das erst einmal niemand. Doch die Folgen für das Grundwasser sind erheblich. Deshalb verlangt der Gesetzgeber, dass sowohl die öffentlichen Kanäle als auch die privaten Hausanschlüsse in Ordnung sein müssen. Viele hessische Hauseigentümer und Betriebe werden in das Klagelied der Kommunen über teuere Kanalsanierungen bald einstimmen. Der Kasseler Entwässerungsbetrieb KEB etwa schätzt, dass 80 Prozent der privaten Anschlüsse sanierungsbedürftig sind.

Die Fragen, wann die Anschlüsse überprüft werden müssen, und wer das bezahlt, beschäftigen seit der Novellierung des hessischen Wassergesetzes im Mai 2005 viele Rathauschefs. Das Gesetz verpflichtet zwar die Kommunen, für intakte Kanäle zu sorgen. Es fehlt aber, so Wolfgang Fabry, Verwaltungsdirektor beim Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB), die gesetzliche Bestimmung über die Verpflichtung der Hauseigentümer.

Manche Kommunen wollen die Sache pragmatisch angehen: Wenn sie selbst ihre Kanäle untersuchen - in der Regel mithilfe von Kameras - , können sie auch die Hausanschlüsse kontrollieren. Indessen: Bezahlen müssen Letzteres die Hauseigentümer. Die Kommunen dürfen die Kosten, die durchschnittlich 300 Euro pro Anschluss betragen, jedenfalls nicht einfach auf die Gebühren umlegen. Die gegebenenfalls notwendige Sanierung müssen die Hauseigentümer ohnehin bezahlen.

"Kann teuer werden"

Und genau da liegt nach Ansicht von Uwe Neuschäfer (KEB) der Hase im Pfeffer: "Das kann teuer werden", so Neuschäfer, der wie Fabry für eine intensive Öffentlichkeitsarbeit plädiert. Es handele sich nun einmal um dringend notwendigen Schutz des Grundwassers. HSGB-Direktor Karl-Christian Schelzke spricht gar von "sozialem Sprengstoff".

Genau deswegen dürfte es mit der Öffentlichkeitsarbeit in vielen Gemeinden hapern. Bürgermeister fassten das Thema "mit Samthandschuhen an", heißt es im Umweltministerium. Erschwerend kommt hinzu, dass das Land die so genannte Eigenkontrollverordnung noch nicht abschließend novelliert hat. Sie schreibt unter anderem vor, in welchen Zeitabständen Anschlüsse überprüft werden müssen. So wäre es unsinnig, Neubauten zu überprüfen, hier könnte der Nachweis reichen, dass der Anschluss ordnungsgemäß hergestellt wurde. Derzeit gilt daher die DIN-Norm, dass bis 2015 alle Kanäle überprüft sein müssen.

Zweifel an der Frist

Wenzel Mayer, Leiter der Abteilung Wasser und Boden im Ministerium, hält diese Frist jedoch für "wirklichkeitsfremd". Auch Uwe Neuschäfer in Kassel glaubt nicht, dass man das schaffen kann: "Wir können Kassel doch nicht lahmlegen."