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KASSEL
/ WIESBADEN. Wenn die Dachrinne leckt oder die Heizung streikt,
sind die Folgen schnell spürbar.
Wenn dagegen der Kanal undicht ist, merkt das erst einmal niemand.
Doch die Folgen für das Grundwasser sind erheblich. Deshalb
verlangt der Gesetzgeber, dass sowohl die öffentlichen Kanäle
als auch die privaten Hausanschlüsse in Ordnung sein müssen.
Viele hessische Hauseigentümer und Betriebe werden in das
Klagelied der Kommunen über teuere Kanalsanierungen bald einstimmen.
Der Kasseler Entwässerungsbetrieb KEB etwa schätzt, dass
80 Prozent der privaten Anschlüsse sanierungsbedürftig
sind.
Die
Fragen, wann die Anschlüsse überprüft werden müssen,
und wer das bezahlt, beschäftigen seit der Novellierung des
hessischen Wassergesetzes im Mai 2005 viele Rathauschefs. Das Gesetz
verpflichtet zwar die Kommunen, für intakte Kanäle zu sorgen.
Es fehlt aber, so Wolfgang Fabry, Verwaltungsdirektor beim Hessischen
Städte- und Gemeindebund (HSGB), die gesetzliche Bestimmung über
die Verpflichtung der Hauseigentümer.
Manche
Kommunen wollen die Sache pragmatisch angehen: Wenn sie selbst
ihre Kanäle untersuchen - in der Regel mithilfe von Kameras
- , können sie auch die Hausanschlüsse kontrollieren. Indessen:
Bezahlen müssen Letzteres die Hauseigentümer. Die Kommunen
dürfen die Kosten, die durchschnittlich 300 Euro pro Anschluss
betragen, jedenfalls nicht einfach auf die Gebühren umlegen.
Die gegebenenfalls notwendige Sanierung müssen die Hauseigentümer
ohnehin bezahlen.
"Kann
teuer werden"
Und
genau da liegt nach Ansicht von Uwe Neuschäfer (KEB) der
Hase im Pfeffer: "Das kann teuer werden", so Neuschäfer,
der wie Fabry für eine intensive Öffentlichkeitsarbeit
plädiert. Es handele sich nun einmal um dringend notwendigen
Schutz des Grundwassers. HSGB-Direktor Karl-Christian Schelzke spricht
gar von "sozialem Sprengstoff".
Genau
deswegen dürfte es mit der Öffentlichkeitsarbeit
in vielen Gemeinden hapern. Bürgermeister fassten das Thema "mit
Samthandschuhen an", heißt es im Umweltministerium. Erschwerend
kommt hinzu, dass das Land die so genannte Eigenkontrollverordnung
noch nicht abschließend novelliert hat. Sie schreibt unter
anderem vor, in welchen Zeitabständen Anschlüsse überprüft
werden müssen. So wäre es unsinnig, Neubauten zu überprüfen,
hier könnte der Nachweis reichen, dass der Anschluss ordnungsgemäß hergestellt
wurde. Derzeit gilt daher die DIN-Norm, dass bis 2015 alle Kanäle überprüft
sein müssen.
Zweifel
an der Frist
Wenzel
Mayer, Leiter der Abteilung Wasser und Boden im Ministerium,
hält diese Frist jedoch für "wirklichkeitsfremd".
Auch Uwe Neuschäfer in Kassel glaubt nicht, dass man das schaffen
kann: "Wir können Kassel doch nicht lahmlegen."
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