"Unser Wasser- Kassel"
Initiative Bürgerbegehren gegen die Privatisierung von Wasser in der Region

HNA 9.6.2007


Stadtwerke Eschwege ohne Käufer
Gericht bestätigt Verbot einer E.ON-Beteiligung

 

 

 

 

 

 

 

Eschwege. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat nach Einschätzung des Bundeskartellamts eine Grundsatzentscheidung mit weit reichender Auswirkung für den deutschen Strommarkt getroffen. Demnach hat das OLG die gegenüber dem E.ON ergangene Untersagung des Kartellamts bestätigt, sich mit 33 Prozent an der Stadtwerke Eschwege GmbH zu beteiligen, wie die Wettbewerbsbehörde berichtete. Damit sei auch der Expansionsdrang von E.ON und RWE vorerst gestoppt. Gegen die Entscheidung kann E.ON noch Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Marktmacht der Konzerne

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits standen laut Kartellamt die Fragen, ob die Strommärkte in Deutschland durch ein Duopol der Konzerne E.ON und RWE beherrscht werden und ob dieses Duopol durch die Strategie, schrittweise Beteiligungen an Stadtwerken zu erwerben, die Marktmacht ausbaut. Laut Kartellamt erzeugten, importierten und verteilten die Konzerne über 60 Prozent der in Deutschland nachgefragten Strommengen.

E.On Energie ist der Auffassung, dass der Vorwurf des Kartellamts unbegründet ist, da E.ON mit zahlreichen Marktteilnehmern in Wettbewerb stehe. Ob im Eschweger Anteilskauf das letzte Wort gesprochen ist. ließ E.ON-Energie-Sprecher Josef Nelles offen. Der Konzern wartet auf die Begründung des Urteils.

Von der Entscheidung war Peter Brosell, Prokurist der Stadtwerke Eschwege, nicht überrascht. Der Beschluss zum Verkauf von 2001 habe weiter Bestand. (mwe/dpa)