Eschwege. Das
Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat nach Einschätzung des
Bundeskartellamts eine Grundsatzentscheidung mit weit reichender
Auswirkung für den deutschen Strommarkt getroffen. Demnach hat
das OLG die gegenüber dem E.ON ergangene Untersagung des Kartellamts
bestätigt, sich mit 33 Prozent an der Stadtwerke Eschwege GmbH
zu beteiligen, wie die Wettbewerbsbehörde berichtete. Damit sei
auch der Expansionsdrang von E.ON und RWE vorerst gestoppt. Gegen
die Entscheidung kann E.ON noch Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof
einlegen.
Marktmacht
der Konzerne
Im
Mittelpunkt des Rechtsstreits standen laut Kartellamt die Fragen,
ob die Strommärkte in Deutschland durch ein Duopol der Konzerne
E.ON und RWE beherrscht werden und ob dieses Duopol durch die
Strategie, schrittweise Beteiligungen an Stadtwerken zu erwerben,
die Marktmacht ausbaut. Laut Kartellamt erzeugten, importierten
und verteilten die Konzerne über 60 Prozent der in Deutschland
nachgefragten Strommengen.
E.On
Energie ist der Auffassung, dass der Vorwurf des Kartellamts
unbegründet ist, da E.ON mit zahlreichen Marktteilnehmern in
Wettbewerb stehe. Ob im Eschweger Anteilskauf das letzte Wort
gesprochen ist. ließ E.ON-Energie-Sprecher Josef Nelles offen.
Der Konzern wartet auf die Begründung des Urteils.
Von
der Entscheidung war Peter Brosell, Prokurist der Stadtwerke
Eschwege, nicht überrascht. Der Beschluss zum Verkauf von 2001
habe weiter Bestand. (mwe/dpa)
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