Das
Bundeskartellamt hat vor dem OLG Düsseldorf einen Etappensieg
gegen E.ON und RWE errungen und kann nun auch in weiteren Verfahren
gegen das "Stromduopol" auf eine gestärkte Position
vertrauen: Mit der Bestätigung der gegenüber dem E.ON
Konzern ergangenen Untersagung, sich mit 33 Prozent an den Stadtwerken
Eschwege zu beteiligen, hat heute das OLG Düsseldorf eine
Grundsatzentscheidung mit weitreichender Auswirkung für
die Stromwirtschaft in Deutschland getroffen.
Im Zentrum
des Rechtsstreits standen die grundlegenden Fragen, ob die Strommärkte in Deutschland auch heute noch durch ein
marktmächtiges Duopol der beiden großen Energiekonzerne
E.ON und RWE beherrscht werden und ob dieses Duopol durch die gemeinsame
Strategie, sukzessive Beteiligungen an Stadtwerken zu erwerben,
die Märkte abschottet und die Marktmacht der Konzerne ausbaut.
Im Rahmen
dieses Verfahrens stützte das Bundeskartellamt
seine Auffassung auf zwei bundesweite Erhebungen, die es zu den
Marktverhältnissen auf den Strommärkten in Deutschland
durchgeführt hatte. Danach verfügen beide Konzerne über
eine überragende Position auf der Ebene der Erzeugung und
Verteilung von Strom. So werden mehr als 60 Prozent der in Deutschland
bei den Endverbrauchern von Industrie und Haushalten nachgefragten
Strommengen unmittelbar von den Konzernen E.ON und RWE selbst erzeugt,
importiert und verteilt.
Da Strom nicht
speicherbar ist, kontrollieren sie mit ihrer Position auf der
Erzeuger- und
Verteilebene den Weg des Strom hin zu den
Verbrauchern. Möglich ist dies beiden Konzernen u. a. aufgrund
ihrer großen Kraftwerkparks mit einem breiten Mix aus unterschiedlichen
Kraftwerkstechniken. Sie sind - anders als Stadtwerke und unabhängige
Kraftwerksbetreiber - in der Lage, alle Lastbereiche wie Grund-,
Mittel- und Spitzenlast abzudecken.
Durch die
mit den Beteiligungserwerben an Stadtwerken verbundene Absatzsicherung
würde die marktbeherrschende Stellung beider
Konzerne weiter verstärkt und im Ergebnis auch die Bemühungen
um die wettbewerbsfördernden Wirkungen einer Durchleitung
in regulierten Stromnetzen zunichte gemacht.
Der Präsident des Bundeskartellamtes Bernhard Heitzer begrüßt
die Entscheidung des OLG Düsseldorfs: "Wer die Produktion
und die direkte Belieferung des Endverbrauchers über die Stadtwerke
kontrolliert, legt auch - trotz Regulierung - fest, was in den
Netzen passiert. Es hat sich daher als richtig erwiesen, dass das
Bundeskartellamt der fortschreitenden vertikalen Konzentration
im Stromsektor einen Riegel vorgeschoben hat."
Die Bestätigung der Untersagungslinie durch die OLG-Entscheidung,
gegen die E.ON noch Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen
kann, stützt das Amt auch in weiteren Verfahren im Bereich
der Fusionskontrolle und der Missbrauchsaufsicht, in denen das
Stromduopol von E.ON und RWE eine Rolle spielt. (Bundeskartellamt:
ra)
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