Wären
die Städtischen Werke noch vollständig im Eigentum
der Stadt, dann wäre ihnen dieser Stromlieferungsauftrag
nicht verloren gegangen.
Denn
der Europäische Gerichtshof lässt ausschreibungsfreie
Vergabe öffentlicher Aufträge nur an hundertprozentig kommunale
Unternehmen zu, an teilprivatisierte aber nicht. Auch das sind eben
Folgen des Verkaufs von 25 Prozent der Städtischen Werke im
Jahr 2000. Als teilprivatisiertes Unternehmen unterliegen die Städtischen
Werke damit gnadenlos dem Wettbewerb, europaweit!
Vom
Gesetzgeber ist das politisch so gewollt. Frau Merkel sagte in
ihrer Rede zur Hauptversammlung des Deutschen Städtetages am
23. Mai: Man wolle, dass private Unternehmen bei den kommunalen Aktivitäten
ihre Chance bekämen. Auch Stadtkämmerer Barthel kann diesem
Wettbewerb mit privater Konkurrenz positive Züge abgewinnen:
dies bringe Schwung in die kommunalen Unternehmen [Stadtforum
zur Privatisierung der Daseinsvorsorge am 9.Mai im Ev.Forum].
Dass
mit dem Verlust von Aufträgen für die Stadtwerke auch
die Konzessionsabgabe geschmälert wird, mit knappen 14 Mio Euro
ein wichtiger Einnahmeposten für die Stadt, hätten all
diejenigen wissen können, die so lebhaft für den Verkauf
von Anteilen der Städtischen Werke eintreten. Statt auf den
einmaligen, sehr vergänglichen Erlös zu stieren, sollte
'man' die Gesamtzusammenhänge ins Auge fassen. Und die sprechen
für einen Rückkauf der Anteile – zu Gunsten der Gemeindefinanzen. Veronika
Baier, Kassel
|