"Unser Wasser- Kassel"
Initiative Bürgerbegehren gegen die Privatisierung von Wasser in der Region

HNA 27.10.2007


Von rechter in die linke Tasche

Stadt kassiert Zinsen von ihren Eigenbetrieben
Barthel: Wir sind dazu verpflichtet

Von Peter Ketteritzsch

 

 

 

 

 

 

 

Kassel. Vor gut einer Woche verkündete der Kasseler Entwässerungsbetrieb (KEB) die schlechte Nachricht: Die Kasseler Bürger müssen ab 1. Januar 2008 für die Beseitigung ihrer Abwässer tiefer in die Tasche greifen. Statt 2,27 Euro für den Kubikmeter werden dann 2,46 Euro an Gebühren fällig, das entspricht einer Erhöhung von über acht Prozent.

Begründet wird diese Erhöhung, die das Stadtparlament noch beschließen muss, mit dem seit Jahren zurückgehenden Frischwasserverbrauch und dem allgemeinen Preisanstieg, der dem KEB zu schaffen macht. Doch auch die Stadt selbst trägt zu einem gewissen Teil dazu bei, dass die Belastungen des KEB und damit die Gebühren steigen.

Da sind zum Beispiel die Zinsen für die 13 Millionen Euro Stammkapital des Eigenbetriebs. 780 000 Euro fließen Jahr für Jahr von dem 1996 aus dem städtischen Tiefbauamt hervorgegangenen KEB in die Stadtkasse. Was dem städtischen Etat zugutekommt, belastet den Eigenbetrieb. Das Geld fließt also gewissermaßen von der rechten in die linke Hosentasche.

Aber muss die Stadt überhaupt von ihren eigenen Betrieben Zinsen fordern? "Ja", sagt Stadtkämmerer Dr. Jürgen Barthel (SPD). Er verweist auf eine Haushaltsauflage des Regierungspräsidiums. Diese verpflichte die Stadt, Zinsen für das Eigenkapital des Entwässerungsbetriebes zu kassieren.

Und dann sind da noch die so genannten Bürgschaftsprovisionen. Die Stadt bürgt für die Kredite, die der KEB für Investitionen aufnimmt. Dafür kassiert die Stadt von dem Eigenbetrieb eine Provision - wozu sie rechtlich nicht verpflichtet ist. "Das stimmt", so Kämmerer Barthel. Dass die Eigenbetriebe trotzdem in die Zahlungspflicht genommen werden, begründet Barthel mit der Gleichbehandlung von Eigenbetrieben und städtischen GmbHs. Von Letzteren müsse die Stadt Bürgschaftsprovisionen nehmen. Die Stadt solle sich nicht schlechter stellen, wenn sie sich für die Organisationsform des Eigenbetriebs entscheide.

Wäre der Kasseler Entwässerungsbetrieb als GmbH organisiert, so ein weiteres Argument Barthels, würde dies höhere Kosten für die Kunden bedeuten. Diese müssten dann nicht nur mehr Geld für die Abwasserbeseitigung, sondern auch noch Umsatzsteuer zahlen.

 

 


Hintergrund
Sonderform für kommunale Unternehmen

Der Eigenbetrieb ist eine mögliche Organisationsform für kommunale Unternehmen. Er hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern stellt ein ausgegliedertes Sondervermögen einer Kommune dar. Die rechtlichen Grundlagen stehen in den Eigenbetriebsgesetzen der Länder, näher ausgestaltet werden diese durch Betriebssatzungen, die die Gemeinden verabschieden. Das Vermögen des Eigenbetriebes wird nicht im Haushalt der Kommune aufgeführt. Stattdessen gibt es einen Wirtschaftsplan. Darin weist der Eigenbetrieb selbst laufende Kosten, Investitionen und Stellen aus. (ket)