Kassel. Vor
gut einer Woche verkündete der Kasseler Entwässerungsbetrieb
(KEB) die schlechte Nachricht: Die Kasseler Bürger müssen
ab 1. Januar 2008 für die Beseitigung ihrer Abwässer
tiefer in die Tasche greifen. Statt 2,27 Euro für den Kubikmeter
werden dann 2,46 Euro an Gebühren fällig, das entspricht
einer Erhöhung von über acht Prozent.
Begründet wird diese Erhöhung, die das Stadtparlament noch
beschließen muss, mit dem seit Jahren zurückgehenden Frischwasserverbrauch
und dem allgemeinen Preisanstieg, der dem KEB zu schaffen macht.
Doch auch die Stadt selbst trägt zu einem gewissen Teil dazu
bei, dass die Belastungen des KEB und damit die Gebühren steigen.
Da
sind zum Beispiel die Zinsen für die 13 Millionen Euro Stammkapital
des Eigenbetriebs. 780 000 Euro fließen Jahr für Jahr
von dem 1996 aus dem städtischen Tiefbauamt hervorgegangenen
KEB in die Stadtkasse. Was dem städtischen Etat zugutekommt,
belastet den Eigenbetrieb. Das Geld fließt also gewissermaßen
von der rechten in die linke Hosentasche.
Aber
muss die Stadt überhaupt von ihren eigenen Betrieben Zinsen
fordern? "Ja", sagt Stadtkämmerer Dr. Jürgen
Barthel (SPD). Er verweist auf eine Haushaltsauflage des Regierungspräsidiums.
Diese verpflichte die Stadt, Zinsen für das Eigenkapital des
Entwässerungsbetriebes zu kassieren.
Und
dann sind da noch die so genannten Bürgschaftsprovisionen.
Die Stadt bürgt für die Kredite, die der KEB für Investitionen
aufnimmt. Dafür kassiert die Stadt von dem Eigenbetrieb eine
Provision - wozu sie rechtlich nicht verpflichtet ist. "Das
stimmt", so Kämmerer Barthel. Dass die Eigenbetriebe trotzdem
in die Zahlungspflicht genommen werden, begründet Barthel mit
der Gleichbehandlung von Eigenbetrieben und städtischen GmbHs.
Von Letzteren müsse die Stadt Bürgschaftsprovisionen nehmen.
Die Stadt solle sich nicht schlechter stellen, wenn sie sich für
die Organisationsform des Eigenbetriebs entscheide.
Wäre der Kasseler Entwässerungsbetrieb als GmbH organisiert,
so ein weiteres Argument Barthels, würde dies höhere Kosten
für die Kunden bedeuten. Diese müssten dann nicht nur mehr
Geld für die Abwasserbeseitigung, sondern auch noch Umsatzsteuer
zahlen.
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