Kreis
Kassel. Als starke Gemeinschaft bessere Preise erzielen:
Das ist die Idee der Sozialdemokraten in Stadt und Kreis Kassel.
Dabei setzen die Genossen auf den Erhalt und die Erweiterung
kommunaler Energieversorger, also vor allem auf die Städtische
Werke AG Kassel.
Fast alle der 29 Kommunen im Kreis sind über Konzessionsverträge
an den Energielieferanten E.ON gebunden, der sie seit vielen
Jahren mit Strom und Gas versorgt. Doch die meisten Verträge
laufen 2011 aus, dann bieten sich auch für andere Energieversorger
Chancen.
Die
Vorschläge der SPD gehen darüber hinaus: Sie
wollen nicht einfach die Lieferverträge verlängern,
sondern die Chance zum Wechsel für tiefer gehende Stukturpolitik
nutzen.
Dazu
könnte ein Rückkauf der Strom- und Gasnetze
von der E.ON durch die einzelnen Kommunen zählen. Und:
die wohlhabenden Kommunen im Speckgürtel Kassels könnten
jenen 24,9-Prozent-Anteil der Stadtwerke vom Energieversorger
Vattenfall zurückkaufen, um ihren Bürgern damit eine
unabhängige Versorgung und günstige Preise zu
sichern.
Vellmars
Bürgermeister Dirk Stochla (SPD), gleichzeitig
Vorsitzender der Bürgermeister-Kreisversammlung differenziert
zwischen den anstehenden Konzessionsverlängerungen und
den SPD-Ideen.
"Wir
haben eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die allen Kommunen im
Kreis die rechtlichen Schritte für den Abschluss neuer
Lieferverträge aufzeigen soll. Schließlich kommt
das nur alle 20 Jahre vor", erläuterte Stochla. Egal,
ob die Verträge fristgerecht auslaufen oder vorzeitig
verlänger würden, in jedem Fall sei eine Ausschreibung
erforderlich. Dabei könne sich dann jeder Energieversorger
bewerben, also auch die Stadtwerke Kassel.
Die
weitergehenden Vorschläge der SPD hätten mit
diesem Verfahren nichts zu tun, erläuterte Stochla. Gegenwärtig
wisse niemand, ob etwa ein Rückkauf der Netze Sinn mache
und wirtschaftlich vertretbar sei. Der Bürgermeister: "Ich
habe keine Vorstellung, was das Vellmarer Stromnetz wert sein
könnte." Auch ob eine Beteiligung der Landkreiskommunen
an den Städtischen Werken sinnvoll sei, könne erst
nach eingehender Untersuchung beantwortet werden. (…)
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