Die
großen Energiekonzerne Eon und RWE dürfen nicht mehr
bei örtlichen Stadtwerken einsteigen. Dies entschied gestern
der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Selbst bloße
Minderheitsbeteiligungen sind den Konzernen in Zukunft verwehrt.
Der BGH bestätigte damit eine Verfügung des Bundeskartellamts.
Die bisherigen Beteiligungen sind von dem Urteil allerdings unberührt.
Konkret ging es in dem Verfahren vor dem BGH um den Einstieg
von Eon bei den Stadtwerken Eschwege. Eon wollte zwar nur ein
Drittel
der Anteile übernehmen, aber das Bundeskartellamt untersagte
2003 die Beteiligung. Die Begründung der Wettbewerbshüter
war sehr grundsätzlich: Eon und RWE verfügten in Deutschland über
ein marktbeherrschendes Duopol, das nicht weiter verstärkt
werden dürfe. So erzeugen die beiden Konzerne zusammen mehr
als 60 Prozent des deutschen Stroms und machten sich gegenseitig
kaum Konkurrenz.
Der
Strommarkt ist zwar seit 1998 liberalisiert, doch die Engpässe
an den Kuppelstellen zum Ausland sorgen dafür, dass ausländische
Anbieter nach wie vor kaum für Konkurrenz sorgen können.
Dagegen sicherten Eon und RWE ihren Absatz, indem sie bei immer
mehr Stadtwerken einsteigen. Schon jetzt sind die beiden Marktführer
an 204 Stadtwerken beteiligt. 134 davon gehören zum Einflussbereich
von Eon, 70 zu RWE.
Doch
mit dieser Expansion ist jetzt Schluss. "Zwischen den
beiden Marktführern Eon und RWE besteht kein nennenswerter
Wettbewerb", so der BGH. Auch kleinere Konkurrenten wie EnBW
und Vattenfall seien nicht in der Lage, ausreichenden Konkurrenzdruck
aufzubauen. "Zusätzliche Beteiligungen von Eon und RWE
würden den Wettbewerb weiter einschränken", so die
Schlussfolgerung des BGH; sie könnten daher vom Kartellamt
untersagt werden.
Eon
nörgelte zwar, das Urteil beurteile die Lage von 2003. "Die
Energielandschaft hat sich schon deutlich geändert, so ein
Eon-Sprecher. Das sieht man beim Kartellamt aber anders. In einem
Schriftsatz vom November 2006, der der taz vorliegt, erläuterte
das Amt, dass die Marktbeherrschung "nach wie vor" bestehe.
Bärbel Höhn, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende
der grünen Bundestagsfraktion, begrüßte zwar das
Urteil, kritisierte aber auch das Bundeskartellamt. Dieses habe
erst "viel zu spät" weitere Beteiligungen der großen
Energiekonzerne blockiert. Schon 40 Prozent der Stadtwerke hätten
heute als Miteigentümer einen der vier großen
Energieversorger.
Die
Linke forderte gestern sogar ein "vollständiges Beteiligungsverbot" für
die marktbeherrschenden Großen. "Das Kartell hinter
der Steckdose muss jetzt in die Schranken gewiesen werden",
sagte der Abgeordnete Hans-Kurt Hill.
Eon
denkt nun darüber nach, seine Tochter Thüga, die
wiederum an 90 Energieversorgern beteiligt ist, zu verkaufen. Schmale
Gewinnmargen haben laut Branchenbeobachtern die Überlegungen
bei Eon ausgelöst.
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