"Unser Wasser- Kassel"
Initiative Bürgerbegehren gegen die Privatisierung von Wasser in der Region

HNA 19.11.2008


Wird Wasser jetzt billiger?

Städtische Werke sollen Preis um 37 Prozent senken - Streit vor Gericht


von Thomas Siemon

 

 

 

 

 

 

 

Kassel. Die Nachricht ist ein Paukenschlag. Der Wetzlarer Wasserversorger enwag soll nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt seine Preise um 30 Prozent senken. Wenn es nach Hessens Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) geht, muss auch Kassel nachziehen. Hier soll der Wasserpreis sogar um 37 Prozent sinken.

Doch so weit ist es noch nicht. Gegen die Verfügung des Ministers haben die Städtischen Werke geklagt. Sie wollten sich gestern nicht zu dem Urteil äußern. Man müsse erst die schriftliche Begründung abwarten, so Werke-Sprecherin Heidi Hamdad.

Die noch nicht rechtskräftige Entscheidung stärkt jedenfalls die Position von Wirtschaftsminister Rhiel. Der will auch eine Preissenkung in Kassel durchsetzen. Die Begründung: Im bundesweiten Vergleich von 270 Wasserversorgern schneide Kassel schlecht ab. Selbst wenn man regionale Besonderheiten wie die großen Höhenunterschiede im Kasseler Becken einbeziehe, sei der Wasserpreis deutlich zu hoch.

Die Einschätzung des Ministeriums: Die Städtischen Werke haben eine Monopolstellung bei der Versorgung in Kassel und Vellmar, die sie ausnutzen.

Die geforderte Senkung der Preise würde für einen durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt eine Ersparnis von 127 Euro im Jahr bedeuten. Und nicht nur das: Wenn es nach dem Minister geht, sind auch Rückzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 in Höhe von insgesamt 254 Euro pro Haushalt fällig.

Andreas Helbig, der Vorstandsvorsitzende der Städtischen Werke, hatte bereits im Frühjahr deutlich gemacht, dass es aus seiner Sicht keinen Spielraum für eine Senkung des Wasserpreises gibt. Der sei seit zwölf Jahren stabil und das trotz gestiegener Personal- und Betriebskosten. Zudem sei in dieser Zeit der Wasserverbrauch um 13,3 Prozent zurückgegangen. Das Versorgungsnetz müsse aber unverändert aufrechterhalten werden.

Genauer Nachweis nötig

Nach der gestrigen Entscheidung ist es gut möglich, dass die Werke noch einmal intensiv an ihrer Begründung für ihre Ablehnung arbeiten müssen. Der Wasserversorger sei verpflichtet, genau nachzuweisen, warum sich sein Preis von anderen unterscheide, so das Gericht.

Freiwillig wollten die Städtischen Werke den Preis bislang jedenfalls nicht senken. Ein Verhandlungstermin für ihre Klage steht bislang nicht fest.