Kassel.
Die Nachricht ist ein Paukenschlag. Der
Wetzlarer Wasserversorger enwag soll nach einer Entscheidung
des Oberlandesgerichts
Frankfurt seine Preise um 30 Prozent senken. Wenn es nach
Hessens Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) geht, muss
auch Kassel nachziehen. Hier soll der Wasserpreis sogar um
37 Prozent sinken.
Doch
so weit ist es noch nicht. Gegen die Verfügung
des Ministers haben die Städtischen Werke geklagt. Sie
wollten sich gestern nicht zu dem Urteil äußern.
Man müsse erst die schriftliche Begründung abwarten,
so Werke-Sprecherin Heidi Hamdad.
Die
noch nicht rechtskräftige Entscheidung stärkt
jedenfalls die Position von Wirtschaftsminister Rhiel. Der
will auch eine Preissenkung in Kassel durchsetzen. Die Begründung:
Im bundesweiten Vergleich von 270 Wasserversorgern schneide
Kassel schlecht ab. Selbst wenn man regionale Besonderheiten
wie die großen Höhenunterschiede im Kasseler
Becken einbeziehe, sei der Wasserpreis deutlich zu hoch.
Die
Einschätzung des Ministeriums: Die Städtischen
Werke haben eine Monopolstellung bei der Versorgung
in Kassel und Vellmar, die sie ausnutzen.
Die
geforderte Senkung der Preise würde für einen
durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt eine Ersparnis von
127 Euro im Jahr bedeuten. Und nicht nur das: Wenn es nach
dem Minister geht, sind auch Rückzahlungen für
die Jahre 2006 und 2007 in Höhe von insgesamt 254 Euro
pro Haushalt fällig.
Andreas
Helbig, der Vorstandsvorsitzende der Städtischen
Werke, hatte bereits im Frühjahr deutlich gemacht, dass
es aus seiner Sicht keinen Spielraum für eine Senkung
des Wasserpreises gibt. Der sei seit zwölf Jahren stabil
und das trotz gestiegener Personal- und Betriebskosten. Zudem
sei in dieser Zeit der Wasserverbrauch um 13,3 Prozent zurückgegangen.
Das Versorgungsnetz müsse aber unverändert
aufrechterhalten werden.
Genauer
Nachweis nötig
Nach
der gestrigen Entscheidung ist es gut möglich,
dass die Werke noch einmal intensiv an ihrer Begründung
für ihre Ablehnung arbeiten müssen.
Der Wasserversorger sei verpflichtet, genau
nachzuweisen, warum sich sein Preis
von anderen unterscheide, so das Gericht.
Freiwillig
wollten die Städtischen Werke den Preis bislang
jedenfalls nicht senken. Ein Verhandlungstermin für
ihre Klage steht bislang nicht fest.
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