Der
durchschnittliche Wasserpreis beträgt in Deutschland 1,85 Euro pro Kubikmeter,
die Städtischen Werke stellen für die gleiche Menge 2,14 Euro
in Rechnung. Der Kasseler Versorger erklärt seinen überdurchschnittlichen
Wasserpreis mit den Gegebenheiten vor Ort.
"Als
das Wassernetz in der Nachkriegszeit wieder aufgebaut wurde,
gingen die Planer von 300 000 Einwohnern aus. Heute leben nur
noch 200 000 Menschen in der Stadt. Das heißt, das Netz ist aus
heutiger Sicht eigentlich zu groß - dennoch müssen wir es instand
halten", sagt Helbig, Vorstandsvorsitzender der Städtischen Werke.
Da
sich der Wasserpreis zu etwa 90 Prozent aus den Netzkosten und der
Netzinstandhaltung zusammensetze, gebe es kaum Spielraum für
Preissenkungen. Selbst wenn alle Mitarbeiter der Städtischen
Werke, die mit der Wasserversorgung betraut sind, entlassen würden,
könne die geforderte 37-prozentige Preissenkung - die jährlichen
Einnahmen von etwa acht Millionen Euro entspricht - nicht eingespart
werden.
Dass
der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss die Beweislast den
Versorgern aufgebürdet habe, mache es den Städtischen
Werken schwer, ihre Kostenstruktur im Vergleich zu anderen Versorgern
vor Gericht darzulegen. "Die Stadtwerke
lassen sich bei ihrer Preisgestaltung nicht in die Karten gucken.
Um vor Gericht argumentieren zu können, wäre es aber hilfreich,
die Grundlagen der Preisgestaltung bei anderen Unternehmen gegenüberstellen
zu können", sagt Helbig.
In
Hessen laufen neben Kassel sieben weiter Kartellverfahren wegen
des Verdachts überhöhter Wasserpreise.
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